Im Oktober 2004 hat das Innenministerium die NRW-Kommunen angewiesen, für die Durchführung von Bürgerentscheiden eine Satzung zu erarbeiten.“Das Innenministerium hat sich zu einer solchen Verordnung entschlossen, weil viele Städte trotz unserer Aufforderung freiwillig keine Satzung erstellt haben“, erklärt Angelika Flader, Sprecherin des Innenministeriums NRW. Vorgegeben in der Verordnung auch Inhalte der Satzung. U.A. müssen Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlmöglichkeiten gegeben sein. Bis spätestens Frühjahr 2006 muss auch Hilden ein Satzung haben, denn das Innenministerium hat den Städten und Gemeinden maximal 15 Monate Zeit gegeben, die Satzung zu beschließen.