Hickhack um die rote Villa

NRZ vom 29.06.2005 RÜCKZIEHER / Das Recht ist auf der Seite der Erben, die auf dem Grundstück betreute Wohnungen bauen wollen. Die Bezirksregierung muss einlenken und reicht den Schwarzen Peter weiter. HILDEN. Nun wird sie doch fallen, die „rote Villa“ und mit ihr die rund 150 Jahre alte Blutbuche, die das Gebäude an der östlichen Seite flankiert. Die Bezirksregierung, die das Grundstück im Februar 2004 auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unter Schutz stellte, hat die erlassene „einstweilige Sicherstellung“ jetzt aufgehoben. Zu „günstig“ sei die Rechtsposition der Wiederhold-Erben als Grundstückseigentümer, musste Heinrich Hansmann im Namen der Bezirksregierung gegenüber dem BUND schon im Dezember 2004 einräumen. Er sehe, so Hansmann, „ohne entschädigungspflichtig zu werden, keine Möglichkeit, eine dauernde Unterschutzstellung auszusprechen. Die günstige Rechtsposition der Eigentümer bestand und besteht im wesentlichen darin, dass deren Anwälte auf das von Anfang an unstrittige Baurecht pochen. Die Wiederhold-Erben wollen auf dem Grundstück Düsseldorfer Straße 101 in dreigeschossiger Bauweise etwa 24 Wohnungen für betreutes Wohnen errichten, dabei das Grundstück bis zu einer Tiefe von 35 Metern nutzen. Die Buche ist bei diesem Projekt nicht zu halten. Das liege daran, dass Hilden weder über eine Baumschutzsatzung verfüge, noch der Kreis Mettmann als Untere Landschaftsbehörde bisher eine „odnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen im Innenbereich“ zustande gebracht habe, reicht Ulrich Schiefelbein, Presesprecher der Bezirksregierung, den Schwarzen Peter weiter. Nach einem Gespräch, zu dem die Behörde im Dezember die Grundstücksbesitzer, die Stadt Hilden und den Kreis Mettmann an einen Tisch gebeten hatte, schlossen Stadt und Wiederhold-Erben im März dieses Jahres eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Die Erben sicherten darin den Erhalt des Parks im hinteren Grundstücksteil zu. Das einzig Neue an diesem Kompromiss war seine Verbindlichkeit, inhaltlich entspricht er dem, worauf sich Stadt und Erben bereits früher geeinigt hatten. Der BUND blieb bei dem entscheidenden Gespräch außen vor, „weil er nicht zu den unmittelbar betroffenen Parteien gehörte“, so Schiefelbein. Das sieht die Organisation ganz anders. „Die Vereinbarung ist ohne unsere Beteiligung entstanden, obwohl die Bezirksregierung zugesagt hatte, eine Einigung aller Hauptakteure herbeizuführen. Wir hätten bei dem Gespräch im Dezember dabei sein müssen“, betont Claudia Roth. Ginge es nach ihr, dann bestimmte in diesem Fall die alte Buche die Baugrenze. „Der Baum hat schließlich die älteren Rechte.“ 28.06.2005 SIMONE KOPS

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