oder auch: wie komme ich dem Investor am Besten entgegen? Mit der Platzierung des Bebauungsplans 236 (Hintergelände Altes Helmholtz) als Tagesordnungspunkt in die Ratssitzung am 09.11. zeigt die Verwaltung wie gut sie das Timing beherrscht.Im Stadtentwicklungsausschuss am 07.09.2005 wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 236 mehrheitlich abgelehnt. Wer nun damit gerechnet hatte, diesen Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung am 29.09. zu finden, sah sich getäuscht. Erst für den 09.11. erinnert sich die Verwaltung an diesen offenen Posten. Passt ja jetzt ja auch viel besser, denn ein CDU-Ratsmitglied ist in Urlaub, einer befangen und eine Grüne ist krank. Das reicht dann nur noch zum Patt. Ein Schelm, der böses dabei denkt… oder womöglich Absicht unterstellt… Aber dreist ist es allerdings schon, im Deckblatt der Sitzungsvorlage SV 61/066 das Abstimmergebnis des Stadtentwicklungsausschusses zu verschweigen und stattdessen mit “keine Beschlussfassung” zu bemerken. Aber nicht nur die Verwaltung, auch duh, FDP und SPD brauchen dringend Nachhilfe in Demokratie. Hier kommen nur Klagen für die armen Investoren, die sich auf Zusagen nicht mehr verlassen können… Dass das Recht der Anregung und deren gerechte Abwägung auf Seiten der Bürger liegt, wird gerne verdrängt, vergessen und ignoriert. Wenn die Zeit nicht reicht für einen VHS-Kurs geben wir hier gerne ein wenig einfache und allgemeinverständliche Nachhilfe. Die kurze Info dazu wurde auf der Homepage der Stadt Bergheim gefunden. Quelle: http://www.bergheim.de/planen_bauen_wohnen/oeffentlicheauslegung.shtml Was ist eine Öffentliche Auslegung? Hier eine kurze Info Mit der vom Gesetzgeber in § 3(2) Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehenen öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanes erhält der Bürger zum zweiten Mal Gelegenheit Anregungen zur Planung vorzubringen. Dazu wird die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes, einschließlich aller in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten für die Dauer eines Monats ausgehangen. Die Stadt macht öffentlich bekannt, in welcher Zeit die öffentliche Auslegung durchgeführt wird ( örtliche Tageszeitung ). Dem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt. Zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der Bürger geben die zuständigen Fachausschüsse eine Empfehlung an den Rat der Stadt, dem die endgültige Beschlussfassung vorbehalten ist. Also merke: erst wenn der Rat entschieden hat, kann der Investor gesichert planen oder doch manches Mal eben auch nicht. Dass die Tatsache einer ergebnisoffenen Bauleitplanung solche Wellen schlägt, ist schon beschämend für Hilden.