Mittwoch im Stadtentwicklungsausschuss

Auf der Tagesordnung am 30.11. im Stadtentwicklungsausschuss u.A.: Planungen City-Konzept und Alter Markt, Satzungsbeschluss “Meidepark”, Vorstellung von Entwürfen zum Bereich Bahnhof (ehem. Gelände Güterbahnhof)und Bereich Kirchhof-/Mittel-/Walder Straße, Satzungsbeschluss??? Hintergelände Altes Helmholtz mit geändertem Beschussvorschlag. Vermutlich dem FDP-Antrag aus der letzten Ratssitzung. Rm. Joseph reichte für die FDP-Fraktion folgenden Änderungsantrag ein: Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen: 1. Dem vorliegenden Satzungsbeschluss auf SV 61/066 wird nicht zugestimmt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Entscheidungsbegründung vom 18.08.2005 wird an den Stadtentwicklungsausschuss mit folgender Empfehlung zurückverwiesen: a) Reduzierung des Versieglungsgrades auf dem ehem. städtischen Grundstück durch Reduzierung der Bebauung auf einen Baukörper (0,16 GRZ statt gegenwärtig 0,68 GRZ) b) Zurückversetzung des verbleibenden neuen Baukörpers c) Entsieglung des ehem. städtischen Grundstücks (Schulgebäude, Parkplatz) durch den Investor d) Begrünung und ökologische Aufwertung des entsiegelten vorderen Grundstücksteils durch den Investor e) Abriss des alten Schulanbaus durch den Investor f) Reduzierung der Dachgeschosshöhe der Gebäude auf den Privatgrundstücken an der Augustastraße auf max. 57,2m über N.N. (Traufhöhe) sowie auf 58,6m über N.N. (Firsthöhe) g) Begrenzung des Versiegelungsgrades der Gebäude auf den Privatgrundstücken an der Augustastraße auf maximal 0,29 GRZ h) Nachweis von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit.” i) Der Bebauungsplan und der Entwurf des Erläuterungsberichtes vom 18.08.2005 werden gemäß § 3 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB zur verkürzten z. Offenlage beschlossen. j) Die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind gemäß § 3 (2) BauGB von der verkürzten z. Offenlage zu benachrichtigen. k) Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes und des Erläuterungsberichtes vom 18.08.2005 können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen, die im Bebauungsplanentwurf durch einen Kreis gekennzeichnet und in der Änderungsliste vom 18.08.2004 aufgelistet werden, vorgebracht werden.” Begründung: Sowohl der Investor als auch bauwillige Grundstückseigentümer haben mit Schreiben vom 7.11.2005 Kompromissbereitschaft signalisiert, die eine erneute Offenlage sinnvoll erscheinen lässt.

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