Heute auch bei uns eingegangen: die Pressemitteilung von Christoph Seiffert, Augustastr. Hier die ungekürzte PM: Bebauungsplan 236, Hilden Folgender Vorschlag wurde von mir im Jahr 2002 der Verwaltungsspitze unterbreitet: Ich war bereit, dieses Hinterland zu erwerben, die Gebäude abzureißen und die versiegelte Fläche zu entsiegeln. Meine Planung seinerzeit war, hier einen kleinen Park anzulegen und diesen der Stadt und somit allen Hildener Bürgern zu überlassen. Die Voraussetzung für die Umsetzung dieses Projektes war, daß das Grundstück Bauland wird. Dies, wie ich der Verwaltung auch mitteilte, war die Voraussetzung für die Fremdfinanzierung. Da es mir nicht möglich ist, ein derartiges Projekt ohne Fremdmittel umzusetzen, verlangte die finanzierende Bank als Sicherheit eine Grundschuld. Da die Stadt das Grundstück nur zu Baulandpreisen verkaufen wollte, jedoch das Grundstück ohne Baurecht nur ca. 10% des Kaufpreises wert war, konnte eine Finanzierung ohne Baurecht auf dem städtischen Grundstück nicht realisiert werden. Seinerzeit wurde von mir ein Zeithorizont von ca. 20 Jahren genannt. Dieser resultierte aus der Finanzierungsdauer. Eine darüber hinaus gehende städtische Nutzung als Park wurde von mir explizit nicht ausgeschlossen! Es war zu keinem Zeitpunkt von mir beabsichtigt, hier zu bauen! Vielmehr ist mein Interesse, in Hilden gewisse Freiräume zu erhalten! Vorraussetzung für den Kauf des Grundstückes und die Anlage eines kleinen Parks war, daß das Hinterland der Augustastrasse nicht bebaut wird (siehe auch Variante II der Sitzungsvorlage für die Ratssitzung vom 28.09.2005) Leider ist die Stadt Hilden seinerzeit nicht auf diesen Vorschlag eingegangen. Anscheinend war das Interesse, diese letzte grüne Lunge in der Hildener Innenstadt auch noch zu bebauen, größer, als einen privat finanzierten Park für die Hildener Bürger, der für die Stadt kostenneutral gewesen wäre, zumal die Stadt durch den Verkauf den vollen Kaufpreis erlöst hätte. Durch die nun zur Zeit diskutierte „abgespeckte“ Bebauung halbiert sich der zu erzielende Kaufpreis durch den Investor Waldner & Lück für die Stadt Hilden! Seit dem der Vorschlag zur Erstellung des Parks seitens der Stadt abgelehnt wurde, setze ich mich, wie auch fast alle Anwohner des betroffenen Gebietes, für die Erhaltung des alten Baumbestandes in den Gärten der Augustastrasse und einer städtischen Nutzung des Hinterlandgeländes altes Helmholz ein! Als Investor für das Gelände komme ich seit langem nicht mehr in Frage und werde hierfür in Zukunft auch nicht zur Verfügung stehen. Zu der Berichterstattung über die „abgespeckte“ Variante des Bebauungsplanes 236 dem Vorschlag der FDP Fraktion, seien mir noch zwei Anmerkungen erlaubt: Die FDP brüstet sich damit, eine Kompromiß- Lösung aller Beteiligten gefunden zu haben. Unter allen Beteiligten versteht die FDP anscheinen nur die bauwilligen Anlieger der Augustastrasse und dem Bauträger Waldner & Lück. Die betroffenen Anwohner und benachbarten Grundstückseigentümer sind anscheinend in den Augen der FDP nicht mit einzubeziehen!! Des weiteren streicht die FDP heraus, daß die Bebauung reduziert wird. Bei genauem Vergleich des im Sommer 2005 offengelegtem Bebauungsplan und der nun zur Diskussion stehenden Variante stellt sich aber heraus, daß die Eigentümer der Grundstücke Augustastrasse 14 und 16 anstatt I- geschossig mit Pultdach nunmehr II- geschossig mit Pultdach bauen dürfen. Bekannter Maßen bedeutet eine Bebauung mit Pultdach ein weiteres Geschoß mit einer verminderten Geschoßfläche, so daß die Gebäude effektiv nach dem neuen Entwurf III- geschossig gebaut werden können. Auch erhöht sich hier die Firsthöhe von 56,00 Meter auf 58,60 Meter! Eine geringfügige Reduktion, wie in der Sitzungsvorlage des Rates vom 14.12.2005 (SV 61/066, Seite 24) für die Privatgrundstücke der Augustastrasse ausgeführt, ist hier nicht umgesetzt, sondern genau das Gegenteil! Meiner Familie und mir liegt sehr viel an Hilden und der Erhaltung historischer Gebäude und Grünflächen. Es kann unserer Meinung nach nicht, wie in den letzten Jahren geschehen, jedes freie Gelände maximal bebaut werden. Hilden zählt bereits zu einer der am dichtesten besiedelten Städte in gesamt Deutschland um so wichtiger ist der Erhalt von Grünflächen! Unter anderem aus diesem Grund haben mein Vater und ich vor kurzem das Gelände Düsseldorfer Strasse 101 („rotes Häuschen“) von der Erbengemeinschaft Dr. Wiederholt gekauft. Auf diesem Wege verhindern wir eine massive Bebauung des Grundstückes, wie es von Investoren bereits geplant war. Wir werden nicht nur versuchen die parkähnliche Gartenanlage, sonder auch das Wohnhaus zweier Hildener Ehrenbürger zu erhalten. Ein so für Hilden traditionsreicher Ort darf nicht „zubetoniert“ werden! Konkrete Vorstellungen,, wie das Gelände gestaltet werden soll, liegen noch nicht vor wir können Ihnen aber versichern, daß die spätere Nutzung den Geist der früheren Bewohner dieses Hauses widerspiegelt.