Leserbrief RP vom 23.02.06: Schönrechnen

In einem am 6. Februar 2006 erschienen Leserbrief zum Bebauungsplan 236 wird tatsächlich ausgesagt, dass nach einer Bebauung mehr Grünfläche verbleibt als vorher. Diese Behauptung ist klar zu widerlegen. Nach wie vor wird im Bebauungsplanentwurf der rückwärtige Gartenbereich der Häuser Augustastraße 22, 20 und 18 mit einem dreistöckigen Mehrfamilienhaus beplant, welches sich über drei Grundstücke erstreckt. Zudem ist zusammen mit dem Doppelhaus der Grundstücke Augustastraße 14 und 16, welches gegenüber der ersten Offenlage sogar zweigeschossig bebaut werden kann, jetzt eine gemeinsame Tiefgarage über fünf Grundstücke geplant, welche eine zusätzliche Versiegelung mit sich bringt. Es muss noch mal verdeutlicht werden, dass die in Privatbesitz befindlichen Gartenflächen an der Augustastraße aus Grünfläche mit zum Teil altem Baumbestand bestehen, welche nicht durch eine Neubepflanzung ersetzt werden können. Das öffentliche Grundstück hinter dem Weiterbildungszentrum mit in die schönrechnerischen Überlegungen einzubeziehen, dient nur dazu, das eigene Bauinteresse zu rechtfertigen. Achim Hankel, Hilden

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