RP vom 09.02.06: Rat – kein Ankauf des Bahnhofs

VON BARBARA JAKOBY HILDEN Deutlicher hätte das Mehrheits-Votum des Rates nicht ausfallen können: Kein Euro für den Ankauf des alten Bahnhofes, befanden gestern Abend CDU. SPD und Die Unabhängigen (dUH) unisono. Sie stimmten damit eine von fünf Varianten zu, die die Verwaltung für die Nutzung des Bahnhofes vorgelegt hatte. Danach belässt die Stadt Hilden das Gebäude in Privatbesitz der Eigentümergemeinschaft. Sie mietet auch keine Fraktionsräume an, dringt aber darauf, dass die Eigentümer die notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchführen. Die Christdemokraten blieben mit dem Verzicht auf den Ankauf bei der Meinung, die sie schon seit 1995 vertreten. Die Stadt müsse alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die bauliche Sicherung des Gebäudes durch den Eigentümer zu erreichen, forderte CDU-Fraktions-Chefin Angelika Urban klar. Auch die SPD-Fraktion will keine städtischen Gelder mehr in die Bauruine investiert sehen. Auf der Basis inzwischen überholter Kostenberechnungen für die Sanierung hatte die SPD noch vor ein paar Wochen einen Umzug der Fraktionsräuine in den Bahnhof für denkbar gehalten. Nachdem klar wurde, dass die Sanierung wesentlich teurer werden würde, als bisher angenommen, habe sich eine „veränderte Entscheidungsgrundlage“ ergeben, so SPD-Fraktionsvorsitzende Birgit Alkenings. Die Miete für die Fraktionsräume würde die Stadt jährlich mit zusätzlich rund 90 000 EUR belasten, der ehemals diskutierte Betrieb einer Fahrrad-Station in den Räumen weitere 70 000 EUR jährlich. Für die SPD hätten Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und die Offene Ganztagsschule eine größere Priorität. Bürgeraktion (BA) und Grüne blieben bei ihrem Vorschlag, das Gebäude zu kaufen Die FDP legte einen gesonderten Antrag vor, die Verwaltung möge ein erweitertes Gesamtkonzept unter Einbeziehung der beiden städtischen Nachbargrundstücke durch einen Projektentwickler erstellen lassen. Er fand lediglich noch die Stimmen der Unabhängigen. Beigeordneter Maximilian Rech zeigte auf, wie es in Sachen Bahnhof weitergeht: Ein von der Stadt bestellter Gutachter soll den Sanierungsbedarf ermitteln. Erst dann, könne die Stadt durch eine Ordnungsverfügung den Eigentümer zwingen, notwendige Sicherungs- und Sanierungsarbeiten durchführen zu lassen.

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