VON BARBARA JAK0BY HILDEN Stop and go: Nach diesem Prinzip bewegt sich seit vielen Jahre die Diskussion um die Sanierung des Hildener Bahnhofes. Und so wird es vermutlich auch nach dem dem Beschluss des Rates, das Gebäude nicht zu kaufen, bleiben. Beigeordneter Maximilian Rech machte gestern deutlich, wie es nun weitergeht. Bis zum 22. Februar muss sich die Eigentümergesellschaft erklären, ob sie einem von der Stadt bestellten Gutachter d en Zugang zum Gebäude erlaubt. Wird dies verwehrt, kann und wird die Stadt ihn mit einer Ordnungsrechtlichen Verfügung erzwingen. Rech machte mit Nachdruck deutlich: „Wir wollen in das Haus rein.“ Nächster Schritt: Der Gutachter stellt fest, welche Arbeiten notwendig sind, damit die Verkehrssicherheit des Gebäudes gewährleistet ist. „Nur darum geht es, nicht um Schönheit“, betonte Rech. Den Eigentümern wird auferlegt, diese Arbeiten auszuführen. Tun sie das nicht, kann die Stadt im Verfahren der Ersatzvornahme die Arbeiten ausführen lassen und die Kosten den Eigentümern in Rechnung stellen. Da in den Verfahren Widersprüche möglich sind, rechnet der Beigeordnete mit einem „langen Weg der rechtlichen Auseinandersetzung“. Letzter Akt könnte ein so genanntes Übernahmebegehren der Eigentümer sein. Das wird laut Rech wirksam, wenn die Eigentümer schlüssig nachweisen, dass sie das Projekt nicht wirtschaftlich vermarkten können. Vereinfacht gesagt, heißt das: Die notwendigen Investitionen stünden In keinem Verhältnis zu dem Ertrag, der sich aus einer Vermarktung erzielen ließe. Angesichts des Gebäudezustandes hält es Rech für nicht ausgeschlossen, dass ein solches Übernahmebegehren erfolgreich sein könnte. Zum Nulltarif würde dann das Gebäude den Besitzer vermutlich nicht wechseln. Wie Dr. Klaus Ludwig Thiel vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege in der Ratssitzung erläuterte, wäre der Grundstücks- und Lagewert zu Grunde zu legen. Die Kosten für die Sicherung des Gebäudes müsste nach der Übernahme die Stadt tragen. Die Verwaltung suche weiter nach einem Investor für den Bahnhof, berichtete Rech. Zurzeit werde darüber nachgedacht, ob auf den beiden städtischen Nachbargrundstücken {zirka 1400 Quadratmeter) ein Verbrauchermarkt angesiedelt werden könnte. Wenn sich dafür ein Investor finde, ließen sich die planungsrechtlichen Möglichkeiten sicher schaffen, so Rech: „Aber es hat noch keiner angebissen.“