Alter Markt: Gestern – Heute – Morgen

Gestern: Gestern (1975) wurde der Alte Markt zu einer Stätte der Begegnung, zu einer Grün- und Blumenfläche, einer Ruhezone mitten im Geschäftszentrum gestaltet. Am 5. September 1975 übergab die Bürgermeisterin Dr. Ellen Wiederhold den neuen Alten Markt der Bürgerschaft mit dieser Zielsetzung. Mit diesem neuen Alten Markt war Hilden dem Ziel, besonders die Innenstadt lebens- und liebenswerter zu machen, ein Stückchen näher gekommen. In ihrer Eröffnungsrede ging das Stadtoberhaupt auf den grundlegenden Entschluss des Rates ein, „daß Autoblech auf dem Alten Markt nichts mehr zu suchen“ habe und dass dieser dem einstigen Zweck – Ruhe und Entspannung im Grünen – wieder zu widmen sei. Diese Ruhezone dürfe nicht zu häufig ihrem Zweck entzogen werden. Darüber solle eine klare Entscheidung im Rat bewirkt werden. „Man darf dies wohl vor allem als Absage werten, für die Zukunft hier nicht etwa wieder Teile von Kirmessen zu veranstalten“, so der damalige Kommentar der WZ. Quelle: WZ vom 08.09.1975 im Anhang Heute: Heute (2006) erfreut sich der Alte Markt dank seines Flairs bei Bürgern und Gästen aus Nachbarstädten größter Beliebtheit. Alle lieben den Alten Markt, so wie er ist. Mit den bunten Sonnenschirmen, dem Grauwackemosaik und der Vielzahl an Bäumen. Die Grün- und Blumenflächen von 1975 sind nicht mehr vorhanden. Dafür ist eine auf den Charakter des Alten Markts abgestimmte Beleuchtung vorhanden, die 1975 aus Geldmangel noch nicht realisiert werden konnte. Die 1975 geplante zweite Ausbaustufe mit Brunnen auf dem Alten Markt wurde nie erreicht. Anscheinend war immerzu „Ebbe“ in der Stadtkasse. Heute ist ebenfalls „Ebbe“ in der Stadtkasse, aber heute geht man mit Schulden erheblich sorgloser um. Morgen: Morgen wäre beinahe aus dem „Alten Markt“ mit seinem historisch gewachsenen Charakter und seiner Ausstrahlung ein moderner, seelenloser „Neuer Markt“ geworden. Aber die Bürgerinnen und Bürger begehrten auf und sagen sehr laut: „Hände weg vom Alten Markt!“ Am 20.09.2006 entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung über das Begehren von mehr als 13.000 Bürgern. Es steht bereits fest, dass das Bürgerbegehren alle Erfordernisse und Vorgaben des § 26 GO NW erfüllt und zulässig ist. Der Rat kann das Begehren übernehmen oder ablehnen. Er kann auch versuchen, einen Kompromiss mit den Verantwortlichen zu erzielen. Lehnt der Rat das Bürgerbegehren ab, muss innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dafür werden die Bürger, genau wie bei einer Kommunalwahl, zur Wahlurne gebeten und können entscheiden zwischen „ja“ und „nein“ zur Frage des Bürgerbegehrens. Die Entscheidung ist im Sinne des Bürgerbegehrens positiv, wenn die Mehrheit mit „ja“ abstimmt und diese Mehrheit mindestens 20 % der Wahlberechtigten beträgt – aktuell mindestens 9254 „Ja“-Stimmen. Wie es weiter geht, entscheidet sich erst „morgen“ am 20. September. Aber: Das Begehren der Bürger ist viel zu stark, um vom Rat ignoriert werden zu können! Heidi Weiner und Dr. Heimo Haupt

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