Unsere Fragen an Mehr-Demokratie e.V. und die Antworten: Unser Bürgerbegehren richtet sich ja mit der Frage gegen einen genau definierten Ratsbeschluss. Einige Fragen kommen immer wieder auf, deren Beantwortung aus einschlägigen Unterlagen für uns nicht ganz eindeutig zu beantwortet sind: 1. Kann der Rat, wenn er dem BB entspricht, sofort mit Neuplanung beginnen? Antwort von Mehr-Demokratie: Würde der Rat das Bürgerbegehren in der gewählten Formulierung übernehmen, könnte er theoretisch eine veränderte Variante des Marktplatz-Umbaus beschließen, was angesichts der eingereichten Unterschriften und der Gesamtabsicht des Bürgerbegehrens, den Umbau zu verhindern, ein schwieriges, weil unpopuläres Unterfangen wäre. Sollte es trotzdem hierzu kommen, könnten Sie fordern, dass ein neuer atsbeschluss durch einen Ratsbürgerentscheid bestätigt werden muss, damit Sie sich ein erneutes Bürgerbegehren sparen können. 2. Welchen Stellenwert hat die Begründung im BB? Antwort von Mehr-Demokratie: Die Begründung des Bürgerbegehrens spielt bei der Ratsentscheidung formell keine Rolle, entschieden wird nur über die Fragestellung des Bürgerbegehrens. De facto dürfte aber klar sein, worum es Ihrem Bürgerbegehren insgesamt geht. 3. Sollte das BB mit einem Bürgerentscheid positiv beendet werden, kann dann der Rat mit einem neuen, veränderten Vorschlag innerhalb von 2 Jahren das Thema „Alter Markt“ neu angehen, oder ist dann wirklich das Thema 2 Jahre tabu (außer BB durch den Rat)? Antwort von Mehr-Demokratie: Auch nach einem Bürgerentscheid über der Fragestellung Ihres Bürgerbegehrens könnte der Rat jederzeit eine veränderte Umbauvariante beschließen, da Ihr Bürgerbegehren nur die beschlossene Variante ausschließt.