Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Hände weg von Alten Markt“ musste nicht diskutiert werden. Das war schon länger klar und stand auch so in der Sitzungsvorlage. Was nicht in der Sitzungsvorlage stand, war die dritte Entscheidungsmöglichkeit für den Rat bei einem zulässigen Bürgerbegehren – die des Kompromisses. Die Verantwortlichen – Frau Weiner und Herr Dr. Haupt – hatten Rederecht und haben noch einmal Sinn und Zweck des Bürgerbegehren erläutert. Klar und deutlich wurde darauf hingewiesen, was von ihnen und den Bürgern gewünscht wird. Aber lesen sie selbst, was sie zu sagen hatten Prizipiell waren sich alle Fraktionen in ihren Stellungnahmen einig, dass dem Bürgerwillen statt gegeben werden sollte. Allein der Weg dahin war strittig. Der SPD favorisierte eine einvernehmlichle Regelung, abgesichert durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Bevollmächtigten des Begehrens und dem Rat. Diese hätte dann allerdings bis zum 25.10.06 in „trockenen Tüchern“ sein müssen! Dann ist die nächste Ratssitzung und man hätte sich dann immer noch auf einen Bürgerentscheid einigen können. Der Bürgerentscheid wäre der SPD sowieso an liebsten gewesen. Die CDU hatte schon im Vorfeld erklärt dem Bürgerbegehren entsprechen zu wollen. Die „Kleinen“ hatten einen Antrag parat, der außer der Entsprechung zum Bürgerbegehren auch direkt die weitere Planung im Sinne des Bürgerbegehrens zum Inhalt hatte. Nach langer Beratung der Fraktionsvorsitzenden kamen zwei alternative Anträge zur Abstimmung. Ein Antrag der SPD und der gemeinsane Antrag von CDU, BA, B90/Grüne, dUH und FDP, gegen den der Bürgermeister rechtliche Bedenken hatte. Nicht schwer ist zu erraten, welcher Antrag die Mehrheit fand – zumal keine geheime Abstimmung beantragt wurde. Lesen Sie hier den Antrag im Wortlaut, der mit 26 : 16 Stimmen angenommen wurde. Der Bürgermeister Scheib hatte zuvor erläutert, wenn der Rat dem Bürgerbegehren stattgebe gebe es 2 Jahre Stillstand. Für zwei Jahre gelte dann: „Planen ja, aber ausführen und Geld ausgeben nein.“ Er wird den Ratsbeschluss rechtlich prüfen lassen. Wir haben uns schon vorher über die Möglichkeiten je nach Ratsentscheidung oder auch Bürgerentscheid informiert. Nach unserer Information irrt der Bürgermeister und der Beschluss ist rechtlich in Ordnung und es könnte sofort die Instandsetzung des „Alten Markt“ begonnen werden. Unsere Fragen zum Thema was darf noch passieren sowie die Antworten von Mehr-Demokratie e.V. können Sie hier nachlesen.