Pressemitteilung BA: „Nicht hinterm Landrat verstecken, Herr Bürgermeister!“

Zum überraschenden Geständnis des Bürgermeisters in der Ratssitzung am 25.10.2006, er habe den Beitrittsbeschluss zum Bürgerbegehren noch nicht beanstandet, bemerkt der Fraktionsvorsitzende der „Bürgeraktion Hilden“, Ludger Reffgen: „Bürgermeister Scheib versteckt sich hinter dem Landrat“, behauptet BA-Fraktionschef Ludger Reffgen. Es sehe „leider“ ganz danach aus, als sei Landrat Hendele als prüfende Kommunalaufsicht gewillt, diese „offenkundige Verschleppungstaktik“ mitzumachen. Dabei sei die Gemeindeordnung auch in dieser Sache sehr eindeutig und sehe den Bürgermeister in der Pflicht: Wie dem dazu vom „Deutschen Gemeindeverlag“ verbreiteten, anerkannten Fachkommentar zu entnehmen sei, entscheide der Bürgermeister bei einem Ratsbeschluss, „nach pflichtgemäßer Prüfung, ob eine Rechtswidrigkeit gegeben ist oder nicht. Er kann sich dieser Prüfung nicht dadurch entziehen, dass er die Aufsichtsbehörde einschaltet oder das Einschreiten der Aufsichtsbehörde abwartet.“ (Dieckmann/Heinrichs, Kommentar zu GO NW § 54, S. 238) „Bürgermeister Scheib verstößt mit seinem Vorgehen eindeutig gegen die Gemeindeordnung“, so Reffgen weiter. Erschwerend komme hinzu, dass der Bürgermeister zwar einerseits die Rechtswidrigkeit des Ratsbeschlusses vom 20.09.2006 nicht ausschließe, aber – entgegen dem Landesbeamtengesetz – nicht entsprechend handele und den Ratsbeschluss beanstande. „Da könnte man ja fast von Vorsatz sprechen!“, zeigt der BA-Fraktionsvorsitzende sich empört. Zu wünschen sei, dass der Landrat den Bürgermeister auf den Boden der Gemeindeordnung zurückhole. Dafür sei allerdings keine wochenlange Prüfung erforderlich. „Manchmal reicht eben ein Blick in einen Fachkommentar aus“, so Ludger Reffgen abschließend.

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