Ratsbeschluss zum Bürgerbegehren rechtmäßig!

Über sieben Wochen sind seit dem Ratsbeschluss, dem Bürgerbegehren “Hände weg vom Alten Markt!” zu entsprechen, vergangen und zack – schon ruft der Bürgermeister zur Pressekonferenz… Vielleicht hat ihn ja das Anschreiben der Verantwortlichen mit Fristsetzung dazu bewogen, die Katze endlich aus dem Sack zu lassen. Am 9.11.06 wurde es abgegeben… Viel schneller als Landrat und Innenministerium war die Rechtmäßigkeit dem gemeinnützige Verein “Mehr Demokratie e.V.” klar. Eine 2-jährige Sperrfrist für ein kassierenden Bürgerbegehren gibt es nicht! Es gab nur eine vage Möglichkeit der Rechtswidrigkeit bei den drei Punkten des Beschlusses: Die Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro. Hier hätten Verträge dem entgegen stehen können. Binnen zweier Arbeitstage hatten wir diese Auskunft von dem Rechtanwalt, den wir, auch um keine Fristen zu versäumen, eingeschaltet haben. Die Aussage des Bürgermeisters am 25.10.2006 in der Bürgerfragestunde: “was unverzüglich ist, bestimme ich” deutete darauf hin, dass er das ganze Thema aussitzen wollte. Das wollten wir keinesfalls hinnehmen. Bemerkenswert die Reihenfolge der Information: nicht die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens werden zuerst informiert, sondern die Presse. Auch die Ratsfraktionen sind zweitrangig. Unsere Hochachtung gilt der RP! Frau Jakoby hat nach der Pressekonferenz mit Frau Weiner telefoniert…

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