Endlich – Ratsbeschluss zum Bürgerbegehren rechtskräftig

Ein Bürgerbegehren, das einen klar definierten Ratsbeschluss kassiert, bewirkt keinen 2-jährigen Stillstand! Das wusste MUT schon vor dem Ratsbeschluss vom 20.09.2006. Dieses Wissen hat uns auch Sorgen bereitet. Unsere Befürchtung war, dass ein nur geringfügig geändertes Konzept danach in Angriff genommen werden könnte. Nach dem – mit Segnung durch die Kommunalaufsicht und Innenministerium – nun endgültig rechtkräftigem Ratsbeschluss vom 20.09.06 sind auch die Eckpunkte für die Instandsetzung des „Alten Markt“ festgelegt – und damit sind alle unsere Sorgen „wie Seifenblasen zerplatzt“. Große Planungsvorbereitungen sind für die Verwaltung nicht notwendig. Die Pläne aus 2004 können einfach aus der Schublade geholt und reaktiviert werden, denn in 2004 wurde die wirklich „kleine Lösung“ für ca. EUR 400.000 schon mal beschlossen. Es spricht also nichts dagegen bereits am 06.12.06 die Planung der Instandsetzung des „Alten Markt“ im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten. Nach der langen Wartezeit auf die Auskunft des Landrats, könnte jetzt „richtig Gas gegeben“ werden. Mit schneller Umsetzung und keiner weiteren Zeitverzögerung könnten Bürger wie Kritiker überzeugt werden, dass der Bürgerwille akzeptiert wird und auf fruchtbaren Boden gefallen ist. MUT steht bereit, das weitere Verfahren konstruktiv zu begleiten.

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