Pressemitteilung dUH: Umgestaltung “Alter Markt”

Wie in der Sitzungsvorlage für den Stadtentwicklungsausschuss am 17. Januar 2007 durch die Verwaltung dargestellt, sind durch das Bürgerbegehren und den damit verbundenen Ratsbeschluss vom 13.12.2006, für die Sanierung des “Alten Marktes” enge Grenzen gesteckt. Die “die UNABHÄNGIGEN Hilden” regen innerhalb dieser Grenzen höchstens folgende Maßnahmen an und beantragen, diese im weiteren Verfahren zu berücksichtigen: – Neuverlegung des vorhandenen Mosaikpflasters und Ersetzen der Fehlstellen mit nachgekauftem bzw. frei gewordenem Material aus Fahrgasse (s. nächster Punkt), (Kosten ca. 190.000,– €) – Erstellung eines tragfähigen und frostsicheren Baugrundes (Oberbau), (Kosten ca. 125.000,– €). Erstellen einer Fahrgasse (Kosten ca. 36.000,– €). Die vorhandenen Bäume sind auf jeden Fall und ohne Auspflanzung schadenfrei zu erhalten – Sanierung der Anschlussstellen (Kleinpflaster) zur Mittelstraße hin (Kosten ca. 10.000,– €) – Vorhandene Elektroanschlüsse im neu zu verlegenden Pflaster baulich so gestalten, dass die jetzigen Beleuchtungskörper ohne weitere Erdarbeiten jederzeit austauschbar sind. Wasseranschlussstellen und ggf. Elektroanschlussstellen sind für z.B. Weihnachtsmarkt, Handwerkermarkt, etc. vorzusehen (ggf. auch nur Leerrohre). Kosten dafür sind zu ermitteln, sollten max. 10.000,– € nicht übersteigen – Ansonsten Entrümpelung des “Alten Marktes”, Verlegung der Telefonzelle, Stromkästen, Briefkasten, oberirdische Reste der ehemaligen Toilettenanlage und Geländer oder was sich sonst als Gerümpel er-gibt. Kostenträger ist für die leitungsgebundenen Anlagen der Leitungsträger. – Anbringen einer Jaubank um die Friedenseiche (Kosten ca. 17.000,– €) – Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art auf dem “Alten Markt”. Ausnahme: Sondergenehmigungen bei Veranstaltungen und für Anlieger . Beschränkung des Fahrverkehrs für Fahrzeuge bis maximal 3,5 t. – Bei durchgeführten Veranstaltungen haftet der Veranstalter für Schäden am Platzbelag. Vor und nach Veranstaltung, dies gilt besonders, wenn Erdanker oder ähnliche Befestigungen für Veranstaltungsgerät gesetzt werden müssen, hat die Stadt den Zustand des Platzes abzunehmen und in einem Protokoll fest zu halten. Gegebenenfalls hat der Veranstalter den Abschluss einer Versicherung nachzuweisen. – Darüber hinaus zunächst keine weiteren Nutzungsbeschränkungen. – Mit allen Nebenkosten und möglichen Unwägbarkeiten ist die Sanierung des “Alten Marktes” mit weniger als 500.000,– € durchzuführen. – Für alle Maßnahmen ist Einvernehmlichkeit mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens herzustellen. – Als Bürgerbeteiligung sollte eine Großveranstaltung, ähnlich der Vorstellung des “Bürgerhaushaltes”, mit Diskussionsmöglichkeit für die Bürgerschaft, durchgeführt werden. Werner Horzella Fraktionsvorsitzender “die UNABHÄNGIGEN Hilden” (dUH)

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