Urteil des Düsseldorfer-Verwaltungsgerichtes

Zum Urteil des Verwaltungsgerchts Düsseldorf schreibt Herr Rolf Schleuning: Die Ablehnung des Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses vom Verwaltungsgericht Düsseldorf, mit der Begründung, daß Herr Professor Falkenhain kein ausgewiesener Sachverständiger sei, ist skandalös und unter objektiven Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar. War das Gericht nur ausführendes Organ, das auf Anweisung diesen Spruch fällte? Das von Bayer vorgelegte 2. Gutachten, erstellt vom TÜVNord, die hatten bereits das 1.Gutachten am 06.05.2005 erstellt!, konnte ja nur zu dem Schluß kommen, daß “ die Auswirkungen eines Lecks, als beherrschbar anzusehen sind “ sonst hätte man sich ja selbst konterkariert!! Obwohl die Chemie-Gewerkschaft weder direkt noch indirekt Betroffener ist, glaubt man auch dort sich zu Kommentaren wie “ Mit den Ängsten Politik zu machen ist unredlich „, berufen zu fühlen. Dabei schafft die CO-Pipeline weder neue Arbeitsplätze noch gefährdet sie welche. Aber wie heißt es doch: wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe….Schade, daß sich die Gewerkschaft dafür her gibt! Die CO-Pipeline dient weder dem Gemeinwohl, noch fördert sie dieses. Abgesehen von den latent gegebenen Möglichkeiten terroristischer Anschläge, gehört diese Pipeline niemals durch dicht besiedeltes Gebiet verlegt. Dies Pipeline darf niemals in Betrieb genommen werden. Dafür lohnt es sich zu kämpfen und alle Instanzen auszuschöpfen. Das werden wir tun! Davon lassen wir uns weder von Politikern, die für die nächste Legislaturperiode ohnehin aus den betroffenen Städten keine Stimmen mehr bekommen werden, noch von Verwaltungsgerichten, abbringen. Ich habe heute auch unsere Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel, über die menschenverachtende Politik der NRW-Landesregierung unterrichtet und sie gebeten, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Schließlich geht es um das Leben von 140000 mündigen Wählerinnen und Wählern.

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