Weil Prof.Dr. Gerd Falkenhain kein anerkannter Gutachter auf diesem Gebiet sei, wird der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses zur CO-Pipeline vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen. Die Klägerin Helga Muhr aus Monheim begründete ihren Antrag mit der Gefahr für Leib und Gesundheit durch die von Bayer geplante CO-Pipeline. Das eingereichte Gutachten des Bochumer Professors Falkenhain wurde nicht akzeptiert.