Antrag beim Verwaltungsgericht doch nicht abgelehnt!

Das war leider eine Fehlinformation! Es gibt noch keine Entscheidung! Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag der Klägerin Helga Muhr auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses zur CO-Pipeline nicht abgelehnt – zumindest noch nicht. Die Bezirksregierung hat die Zurückweisung des Antrags von Helga Muhr beantragt und in der Antragstellung Kritik am Gutachten von Prof. Falkenhain geäußert. Also alles noch offen und der Glaube an die deutsche Gerichtbarkeit – zumindest vorübergehend – wieder hergestellt.

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