Gespenstische Rechtshandhabung

Es ist Donnerstag um 10 Uhr 45. Wir, das sind Wolfgang Cüppers und Dieter Donner, die an einem mündlichen Termin zur vorzeitigen Besitzeinweisung des Bauern Muhr, Monheim, im Raum 170 des Schlösschen der Bezirksregierung Düsseldorf teilnehmen wollten. Wir kamen aber nur vor der Verhandlung in den Raum nach Beginn durften weder wir, noch das WDR-Team in den Verhandlungssaal. Nichts deutete von außen darauf hin, dass dort gerade hinter verschlossenen Türen ein Rechtsakt verhandelt wurde. Üblich sind bei Rechtsverfahren zumindest die Nennung der Parteien und der Grund des Rechtsstreits in einem öffentlichen Aushang. Dies gilt bei diesen verwaltungsinternen Rechtsveranstaltungen der Bezirksregierung nicht. Hier ist auch ein Haus – Jurist Vorsitzender der Enteignungskammer des Regierungspräsidenten und dafür zuständig über die Eilbedürftigkeit der Besitzeinweisung für Bayer und gegen den Bauer Muhr zu entscheiden. Die Frage, ob der Jurist Richter sei, konnte nur insoweit beantwortet werden, dass der Herr wohl die Befähigung zum Richteramt habe. Sicher war das aber nicht zu erfahren. Das bedeutet, ein Dezernat der Bezirksregierung entscheidet bzw. urteilt über die Arbeit eines anderen Dezernates dieser Bezirksregierung in einem Verfahren, wo es um ein grundgesetzlich geschütztes Recht, das Eigentumsrecht, hier des Bauern Muhr geht. Da kann einem braven Bürger schon ganz schön mulmig werden. Und das ist offensichtlich auch so gewollt. Der Anwalt des Bauern machte in dem anschließenden Interview für den WDR deutlich: Der Ausgang der Verhandlung ist wohl klar und die Entscheidung kommt bis Ende Juli. Dann geht das ordentliche Klageverfahren seinen weiteren Gang. Ob Bayer zwischenzeitlich schon anfängt, Fakten zu schaffen? Dazu hat die Bezirksregierung mit ihre behördeninternen “Verwaltungsgericht” dann den Weg schon mal freigeschaufelt. Aber nur vielleicht! Wir – Mitglieder der Initiative – sind bereit, in bürgerlichem Ungehorsam auch die Schaufeln besetzen.

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