Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des “Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einen Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Ürdingen” vom 21.03.2006 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit heißer Nadel schnell gestrickt wird das “Lex Bayer” einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand halten! So die Quintessenz aus der Vorstellung des Gutachtens. Bayer wird hier die Erfahrungen von Daimler-Benz (1987) noch vor sich haben… Enteignungen sind nach Artikel 14 des Grundgesetzes nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Enteignungen zu Gunsten eines Konzerns, wie hier für die Bayer CO-Leitung von Dormagen nach Ürdingen, unterliegen strengen Bestimmungen. Im Gesetz wird zwar versucht das Wohl der Allgemeinheit ins Spiel zu bringen, aber allgemeine Floskeln wie “Sicherung von Arbeitsplätzen”, “Stärkung des Chemie-Standorts NRW” und “bessere Umweltbilanz” reichen eben nicht aus. Da müsste schon knallhart formuliert sein, wie diese Ziele zu erreichen sind und mit welchen Auflagen der Begünstigte dies umzusetzen hat. Hier die Kurz-Zusammenfassung des Gutachtens Das komplette Gutachten werden Sie in den nächsten Tagen im Download-Bereich finden.