Bau-Stopp der Bayer-Pipeline

Der 12.07. war ein außerordentlich erfreulicher und erfolgreicher Tag für unsere Initiative und insbesondere für von der Enteignung bedrohten und bereits betroffenen Bürger und Kommunen. Das Rohrleitungsgesetz – Enteignungsgesetz – wurde von Prof. Muckel als eindeutig verfassungswidrig eingestuft. Aber nicht nur das Gesetz erhielt das Prädikat rechtswidrig, auch dem Planfeststellungsbeschluss ist deswegen schon formell die rechtliche Basis entzogen. Im Klartext: Jede Massnahme, welche die Bayer beantragt und die Bezirksregierung genehmigt, ist damit Rechtsmißbrauch. Das Grundgesetz soll den Bürger vor dem staatlichen Eingriff in seine Grundrechte schützen, so Professor Muckel in seinem Vortrag. Landesregierung, das Landesparlament und alle Verwaltungsebenen sollten dies akzeptieren. Doch in diesem Verfahren tun sie das bisher noch gar nicht. Vielmehr lassen sie die Betroffenen Bürger alleine in Ihrem Kampf um ihr Grundrecht auf Eigentum und körperliche Unversehrtheit. Das darf nicht so bleiben. Und es kann nicht sein, dass der Konzern Bayer das Recht bekommt,den Vorgarten braver Bürger zu durchbaggern und der Bürger muss sich durch die Instanzen quälen, während Bayer schon die Euros und Dollars zählt. Deshalb haben die Initiativen gemeinsam mit betroffenen Bauern bei der kleinen Kundgebung – zwei Stunden vor dem Pressetermin- das mit Transparenten und Parolen deutlich gemacht: CO,CO die Pipeline geht KO ! Keine Zwangsenteignung für die Giftgasleitung ! Schickt das Giftgas zu Bayer zurück ! Der Protest wächst weiter und die Bezirksregierung schwächelt schon. Sie sagt bei Informationsveranstaltungen lieber ihre Teilnahme ab, als sich den kritischen Fragen zu stellen. So werden wir wohl am 19.07. in Monheim den Regierungspräsident Büssow als Pappkameraden betrachten können. Pressemitteilung der Initiative “Bau-Stopp der Bayer-Pipeline” Enteignungsgesetz klar verfassungswidrig Die Pipeline muss sofort gestoppt werden Im Beisein der Trassen-Bürgermeister und des Landrats des Kreises Mettmann machte Prof. Stefan Muckel von der Uni Köln unmissverständlich klar: 1. Weil das Gesetz die Grundrechte der von der Rohrleitung betroffenen Grundstückseigentümer aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, ist es verfassungswidrig und nichtig. 2. Das Rohrleitungsgesetz ist im Hinblick auf die Enteignungszwecke und im Hinblick auf den Verlauf der Leitung nicht hinreichend bestimmt. 3. Dem Gesetz liegt keine abwägende Bewertung der widerstreitenden Interessen und Belange zugrunde. 4. Das Rohrleitungsgesetz weist nicht die von Verfassung wegen erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherung des auf die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen zielenden Enteignungszwecks auf. Die zahlreich zur Pressekonferenz erschienenen Initiativenvertreter nehmen das mit Genugtuung zur Kenntnis, da hier unser Rechtsempfinden bestätigt wurde. Wir sehen den Gerichtsverfahren mit einer großen Zuversicht entgegen. Aber wir stellen auch fest: Die Anträge von Bayer und die Besitzeinweisungen der Bezirksregierung fußen auf verfassungsrechtlichem Treibsand. Durch einen Weiterbau der Pipeline würde viel Geld unnötig und sinnlos verbuddelt was aber schwerer wiegt: der Rechtsfrieden wird mittlerweile erheblich gestört. Deshalb ist die Resolution von Landrat und Trassen-Bürgermeistern so wichtig und richtig: “Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die offenkundige Verfassungswidrigkeit des für den Pipelinebau maßgebenden Rohrleitungsgesetzes und die umfassend begründeten Sicherheitsbedenken gegen den Betrieb der Kohlenmonoxyd-Pipeline zwingen zur sofortigen Einstellung aller diesbezüglichen Baumaßnahmen! Wir fordern Sie deshalb zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger auf, Ihre Behörden anzuweisen, die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb der Kohlenmonoxyd-Rohrfernleitungsanlage vom 14.02.07 auszusetzen.” Wir unterstützen diesen Appell aus vollem Herzen und werden auch im Parlament unsere Arbeit fortsetzen. Nachdem sich die vier direkt gewählten Abgeordneten des Kreises Mettmann – Clauser , Droste, Giebels und Ratajcak – sich für eine Überprüfung der Möglichkeiten für eine Baustopp verwenden wollen, werden wir weitere Diskussionen im Parlament fordern. So muss dieses Thema dringend auf die Tagesordnung des Umweltausschusses Mitte August 2007. Und wir werden in diesen Sitzungen immer die Öffentlichkeit herstellen. Damit werden überschnelle, heimliche, nicht diskutierte Beschlüsse und Schnellschüsse wie bei dem Enteignungsgesetz nicht mehr möglich sein. Der Ministerpräsident sollte sich nicht erst von seinen Abgeordneten zum Jagen tragen lassen, sondern jetzt schnell im Sinne der Bürger aktiv werden!

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