Bayer verstößt gegen Planfeststellung

Re.: CO-Pipeline Bautätigkeiten im Bereich FFH-Gebiet Überanger Mark Sehr geehrter Herr Büssow, Seit längerem behandeln wir im Duisburger Süden das Thema “Bau der CO-Pipeline”, dabei setzten wir uns eingehend mit dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.02.2007 auseinander. Der Planfeststellungsbeschluss weist nach B 6.2. 2. auf Seite 231 ausdrücklich aus, dass in dem Bereich der Überanger Mark nur in den Wintermonaten gebaut werden darf – somit sind die zur Zeit dort stattfindenden Bauarbeiten illegal. Wir mahnen dieses hiermit an und behalten uns vor, falls dort weiter gegen Natur- und Artenschutz verstoßen wird, die Staatanwaltschaft einzuschalten. Mit freundlichem Gruß Anja Vogt Dr.Matthias Vogt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert