Bayer und Enteignungskommissar nehmen Eigentum und stehlen Zeit Die Kath. Kirchengemeinde St. Martin – in Langenfeld – Richrath ist eine lebendige Gemeinschaft von Gläubigen, der es bisher gut ging und die stolz auf Ihre Kirche mit dem Turm aus dem 12. Jahrhundert und auf Ihr sonstiges Eigentum ist. St. Martin ist die älteste Gemeinde im Stadtgebiet von Langenfeld. Ihren Namen trägt die Kirche nach dem heiligen Martin, Bischof von Tours (verstorben im Jahr 397). Die letzten von Ihm überlieferten Worte klingen wie ein Rapport auch für das jetzt anstehende Enteignungsproblem: “Mein Herr, es ist ein harter Kampf, den wir in Deinem Dienste in diesem Dasein führen. Nun aber habe ich genug gestritten. Wenn Du aber gebietest, weiterhin für Deine Sache im Felde zu stehen, so soll die nachlassende Kraft des Alters kein Hindernis sein. Ich werde die Mission, die Du mir anvertraust, getreu erfüllen. Solange Du befiehlst, werde ich streiten. Und so willkommen dem Veteranen nach erfüllter Dienstzeit die Entlassung ist, so bleibt mein Geist doch Sieger über die Jahre, unnachgiebig gegenüber dem Alter.” Denn am 25. Juli 2007 erhielt die Gemeinde die Ladung zum mündlichen Verhandlungstermin bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung hat die Bayer MaterialScience AG gestellt und das Enteignungskommissariat wurde tätig. Dieser Termin ist der erste Schritt des Enteigungsverfahrens und dient dazu, dem zu widerspenstigen Eigentümer zunächst die Gründe und die Notwendigkeit – wegen der Gemeinnützigkeit – und die Eilbedürftigkeit – die Rendite von Bayer wird bedroht – klar zu machen. Die vage Hoffnung von Bayer und Regierungspräsident Büssow ist dabei, dass sich der Eigentümer durch die Wehklagen von Bayer und die rechtliche Aussichts-losigkeit des Widerstandes doch noch zu einer “freiwilligen” Vereinbarung mit Bayer überreden lässt. In dem sechsseitigen Schriftsatz ist viel über die Rechte zur Enteignung für Bayer zu lesen, aber kein einziger Satz der Rechtsbelehrung für den juristisch nicht vertretenen Eigentümer. Aber folgende erläuternde Sätze sollen Vertrauen schaffen: “Auch bei Nichterscheinen eines Beteiligten […] kann über die Besitzeinweisung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.” Und: “Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf […] kann bei Bedarf in Kopie bei der Bezirksregierung Düsseldorf […] während der Dienststunden nach vorheriger Absprache von 08.00 Uhr bis 16.00 eingesehen werden.” Mit diesem ermunternden Schreiben der Bezirksregierung und dem Auftrag der übrigen Mitglieder des Kirchenvorstandes der Gemeinde ausgestattet, trafen wir Oliver Höhn und Helmut Leitzbach vor dem Enteignungsraum – diesmal dem Raum 176 – der Bezirksregierung. Wir – das sind Wolfgang Cüppers und ich -hatten uns in Abstimmung mit dem Kirchenvorstand als moralische Unterstützung eingefunden. Unsere Anwesenheit war insofern schon wichtig, da wir das bereitstehende Fernsehteam mit Informationen versorgen und bei Laune halten konnten. Denn die Verhandlung dauerte geschlagene 2 Stunden. Davon waren etwa 1,5 Stunden den Ausführungen des Enteignungskommissars und Bayer vorbehalten und erst in der letzten halben Stunde durften die Vertreter der zu enteignenden Kirchengemeinde ihre Argumente vortragen. Das kann man wohl mit Fug und recht eine Farce in der Farce nennen. Denn das Ergebnis steht in diesem Verwaltungsverfahren schon vorher fest. Es folgt die Besitzeinweisung zugunsten von Bayer dagegen kann die Gemeinde Widerspruch einlegen der Widerspruch wird zurückgewiesen und die Kirchengemeinde muss eine Verwaltungsgebühr von ca. 400 Euro an die Bezirksregierung dafür zahlen. Noch Fragen, Kienzle?