CO-Pipeline: Probleme mit der Baustelle?

Bei dem Tempo mit dem Bayer bolzen läßt, bleibt Ärger nicht aus, manche Auflage wird nicht erfüllt und Auflagen zum Arbeitsschutz bleiben auf der Strecke. Zuständig für Bauaufsicht ist die Bezirksregierung, für Arbeitsschutz die Bau-Berufsgenossenschaft. Im Download-Bereich unter Kohlenmonoxid Pipeline finden Sie Anzeige und das Merkblatt zur Anzeige bei der Bezirksregierung. Das Merkblett verweist auf den Planfeststellungsbeschluss, den Sie ebenfalls im Download-Bereich unter Dokumente finden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anschriften für Düsseldorf/Kreis Mettmann und Duisburg! Wenn Sie Verstöße gegen den Arbeitsschutz auf Pipeline-Baustellen feststellen (z.B. fehlende Toilette), dann setzen Sie sich bitte mit der BG-Bau in Verbindung: Bau-Berufsgenossenschaft Viktoriastr. 21 42115 Wuppertal Telefon: (02 02) 39 80 Telefax: (02 02) 3 98 14 04 Den Namen der bauausführenden Firma sollten Sie dabei wissen!

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