BAYER-CO-Pipeline: GRÜNE bringen Aufhebungsgesetz ein

Die Grüne Landtagsfraktion hat heute ein eigenes Gesetz zur Aufhebung des Enteignungsgesetzes für die “BAYER-Kohlenmonoxid-Pipeline” in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt Johannes Remmel MdL, parlamentarischer Geschäftsführer und umweltpolitischer Sprecher: “Landesregierung und BAYER nehmen leider die Ängste und Sorgen der vielen Tausend betroffenen Menschen vor dem hochtoxischen Gift Kohlenmonoxid nicht ernst und blockieren eine konstruktive Lösung. Deswegen hat die Grüne Fraktion heute beschlossen, ein eigenes Gesetz in den Landtag einzubringen, um das Enteignungsgesetz zugunsten der BAYER-Kohlenmonoxid-Pipeline wieder aufzuheben. Eine umfassende rechtliche Überprüfung hat klar ergeben, dass das vom Landtag 2006 beschlossene Gesetz für den Bau der Rohrleitung nicht verfassungsgemäß ist. Die BAYER-CO-Pipeline dient ausschließlich den wirtschaftlichen Interessen des Konzerns und nicht dem Allgemeinwohl. Im Gegenteil, die Sicherheit der Bevölkerung wird sogar gefährdet. Auch vor dem Hintergrund der Aufgabe der Propylen-Leitung ist die jetzige Trassenführung nicht mehr begründbar. Das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen vom 21. März 2006 (GV.NRW 2006 S. 130) muss daher aufgehoben werden, da das Gesetz nicht die Anforderungen erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht für Enteignungsgesetze aus Art. 14 Abs. 1 und 3 GG aufgestellt hat. Für den Landtag als Gesetzgeber ist es daher geboten, entsprechende Konsequenzen zu ziehen und das Gesetz wieder aufzuheben.” Den eingebrachten Entwurf finden Sie im Download-Bereich unter Dokumente

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