CO-Pipeline: Info-Veranstaltung in Monheim

– Urteil Verwaltungsgericht Schon wieder was dazu gelernt! Die Verfahrenswege wurden von RA Dr.Heide auch für Nicht-Juristen anschaulich dargestellt. Zwei Folien aus seinem Power-Point-Vortrag finden Sie im Download-Bereich unter „Information Klageweg“. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 18.09.2007 über zwei Eil-Anträge entschieden (der rote Pfeil in Folie 1) und diese Anträge abgelehnt. Dies ist lediglich eine erstinstanzliche Entscheidung! Beide Antragsteller haben bereits Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt (siehe Folie 2 – linke Seite). Der Jubel von Bayer, Bezirksregierung und diversen Landtagsabgeordneten kommt also viel zu früh… Wir werden zwar weiterhin mit den Bauarbeiten an der Pipeline leben müssen, aber die Initiative „Bau-Stopp der Bayer-Pipeline“ macht weiter wie bisher! Jetzt ist es besonders wichtig den Kopf nicht in den Sand zu stecken und das Urteil mit „Ich habs doch gewusst – die können machen was sie wollen“ zu beklagen. Vielmehr sollten Sie die Iniative noch stärker als bisher unterstützen! Das OVG Münster könnte entscheide, den Vorgang, ob seiner Brisanz, direkt an das Verfassungsgericht zu verweisen. Das würde die zeitliche Abfolge deutlich reduzieren. Andernfalls werden wir einen sehr langen Atem haben und die Kläger (Folie 2 – rechte Seite) durch alle Instanzen begleiten. Das Urteil mit Begründung finden Sie – anonymisiert – Download-Bereich unter Dokumente – Urteil und Begründung…

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