Bayer tobt weiter auf den Baustellen

– Büssow tut nix außer Wandern? Während Bayer seine Pipeline-Sonderausstellung mit dem Hammer-Trick weiter durch die Region schickt, tobt entlang der Pipeline-Baustellen weiter der Bagger. Regierungspräsident Büssow tut derweil nichts, außer durch die Region zuwandern und sich von den Trassenbürgermeistern empfangen zu lassen. Und dies , obwohl wir ihn immer wieder – zuletzt am 4. Oktober 2007 – auf seine Verantwortung zur Bauüberwachung hingewiesen haben. Deshalb hatten wir indem letzten Schreiben auf eine mögliche “Untätigkeitsklage” hingewiesen. Schon am 18.09. 2007 hat Büssow eine Verfügung erlassen, worin er “die Zuständigkeiten der Unteren Bauaufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Bauarbeiten der CO-Pipeline” sieht. Damit versucht er wieder einmal Verantwortung von sich und seiner Behörde weg zu schieben. Dagegen wendet sich Hildens Bürgermeister Günter Scheib in einem Schreiben vom 27.09.2007. “Die Prüfung, ob eine Baustelle ausreichend abgesichert bzw. ausgeschildert ist, wollen Sie durch die ortsbezogene, kommunale Bauaufsicht durchgeführt wissen. Auch die mehrfach eingegangenen Beschwerden von Anwohnern und besorgten Bürgern über mangelhafte Baustellenabsicherung sollen nach dem Inhalt der genannten Verfügung den betroffenen Gemeinden in eigener Zuständigkeit mitgesonderter Post zugeleitet werden.” Scheib spielt den Ball mit einem Hinweis auf der Bauordnung des Landes NRW zurück. Dort steht unter § 1 Abs. 2 Nr. 4 zum Anwendungsbereich: “Dieses Gesetz gilt nicht für Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, einschließlich ihrer unterirdischen Anlagen und Einrichtungen.” Aber nicht nur diese gesetzliche Regelung ist Büssow und seinen Beamten nicht geläufig, sie kennen offensichtlich ihren eigenen Planfeststellungsbeschluss nicht so genau. Bürgermeister Scheib bleibt mit Hinweis auf die Ziffer 6.2.6 des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.02.2007 höflich ” Den Bezirksregierungen … bleibt es als Überwachungsbehörden … vorbehalten..” und bittet den Regierungspräsidenten, ” in eigener Zuständigkeit… entsprechend tätig zu werden.” Und was tut Regierungspräsident Büssow jetzt ? Er wandert erst mal am 11. Oktober 2007 im Neandertal los. Aber vielleicht tun wir ihm ja ganz Unrecht und er will sich bei der Wanderung an den Baustellen selbst ein Bild von der Situation machen und wird bei Verstößen gegen die Auflagen sofort und im Laufschritt tätig ? Wir werden es beobachten, wenn wir nicht von den Bodygards ferngehalten werden. Wanderweg des RP

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