Anhörung zur CO-Pipeline im Landtag

CO-Pipeline: Subjektive Eindrücke und Schlussfolgerungen von Dr. med. Reinhard Müller zur Sachverständigenanhörung im Landtag am 17. Oktober 2007 vor dem Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dank unseres demokratischen Rechtsstaates konnte ich im Zuhörerraum des Landtags die gesamte Sitzung verfolgen. Die Landesregierung habe der Bezirksregierung Düsseldorf untersagt, an der Anhörung zur CO-Pipeline teilzunehmen und Auskunft zu geben, obwohl die Bezirksregierung „Herr des Verfahrens ist“ und der einzig kompetente Ansprechpartner in Sachen Planfeststellung, Bauaufsicht, Abwehr- und Gefahrenplan ist. 30 km Pipeline liegen schon unter der Erde! Es wird befürchtet, dass es für diese 30 km gar keine Bauaufsicht gab, da die Bezirkregierung bis zu einem Schreiben vom 4. Oktober entgegen der Rechtsauffassung der Gemeinden der Auffassung war, dass die Gemeinden selbst die Bauaufsicht zu leisten hätten. Im Landtag sind CDU und FDP, gemäß der Landesregierung, für die Errichtung der Giftgasleitung. SPD und Grüne sind aus Schutz- und Sicherheitsbedenken für die Bevölkerung dagegen. Wegen der Mehrheitsverhältnisse im Landtag wird eine erfolgreiche Zustimmung des Antrags für den Baustopp- und Aufhebungsgesetzesantrag der Grünen nicht gelingen, es sei denn, es gäbe „Überläufer“. Die Pipeline ist erst der Anfang eines riesigen flächendeckenden CO-Verbundnetzes in weiten Teilen NRWs. „Heute wir, morgen Ihr!“ Die Giftgasleitung Dormagen-Leverkusen sei erst der Anfang. Heute betrifft es uns, morgen den Rhein-Erft-Kreis und weitere Regionen in NRW. Das Enteignungsgesetz ist verfassungswidrig, weil im Enteignungsgesetz selbst (bezüglich der privatnützigen) Enteignung keine Garantien für die Auswirkungen der Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit verankert wurden. Gemäß dem Sachverständigen für CO-Technologie, Herrn Prof. Dr. Falkenhain, reichen die zwei Sicherheitssysteme nicht aus: Bei großen Leckagen mit einer Letalität in der Bevölkerung bis zu 1,2 bis 1,5 km reicht die Alarmierungszeit des „Leckerkennungssystems (Massebilanz-VF)“ von 15 min nicht aus, bei kleineren Leckagen mit einer Letalitätszone von 100 m und mehr reicht die Alarmierungszeit mit dem „Leckortungs-Verfahren LEOS (Diffusions-VF)“ von 24 Stunden nicht aus. Die Pipeline hat wegen technischer Mängelinzidenz oder Fremdeinwirkung ein hohes Gefahrenpotential. Für terroristische Anschläge sind die Pipeline selbst und insbesondere die in einem zugänglichen Schacht von 2 m Tiefe liegenden Ventilstationen stark gefährdet. Vom Tode und schweren Folgeerkrankungen sind potentiell bedroht 143.000 Menschen, die allein im dicht besiedelten Kreis Mettmann in der 1,5-Km Todeszone leben. Natürlich sind auch die anderen Regionen betroffen, Duisburg, Düsseldorf-Hellerhof allein mit 18.000 Menschen, Düsseldorf-Hubbelrath u. s. w. Wertverluste in der Gefahrenzone: Überschlagsweise wurde angegeben, dass 28.000 Gebäude (mittlerer Immobilienwert „200.000 Euro“, Geamtwert 5,6 Milliarden Euro), die in der 1,5-km-Todeszone liegen, einen 5-10-prozentigen Wertverlust in Höhe von insgesamt 560 Millionen Euro erleiden. Liebe Leserin, lieber Leser, können Sie den betroffenen Menschen helfen, dass sie wieder der Souverän für ihr Leib und Leben, Eigentum und Lebensqualität werden und das Wahnsinnprojekt „Giftgasleitung“ stoppen? gez. Dr. med. Reinhard Müller Hier die medizinischen Betrachtungen zu CO

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