Bayer verlegte Pipeline durch Müll-Deponie UMWELTGEFÄHRDUNG. Der Chemie-Konzern und seine ausführende Baufirma haben auch in Erkrath erhebliche Schwierigkeiten. Angeblich wurden Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss ignoriert. ERKRATH. Nach Hilden gibt es nun auch in Erkrath einen Skandal um die Giftgas-Pipeline von Bayer. Nach Angaben des Kreises Mettmann wurde die Röhre zwischen Alt-Erkrath und Hochdahl quer durch eine inzwischen geschlossene Müll-Deponie verlegt. Im Planfeststellungsbeschluss für die Pipeline ist aber festgeschrieben, dass aufgrund der Deponie hier erst nach Rücksprache mit dem Kreis gearbeitet werden darf. Dies sei nicht geschehen. Die Trasse für die Pipeline wurde ausgehoben, die Rohre verlegt, die Grube wieder zugeschüttet. “Wir wissen nicht, was dort ausgehoben wurde und womit wieder verfüllt wurde”, so Martin Kasprzik, Leiter des Landrat-Büros. Für den Kreis ist das Verhalten von Bayer und der beauftragten Baufirma Vorwerk “umweltgefährdende Abfallbeseitigung”. Ein Strafverfahren wurden eingeleitet, die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit dem offenbar rechtswidrigen Verhalten. Von Bayer gab es zu den Vorwürfen keine Stellungnahme. “Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat uns jetzt zum wiederholten Male in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Wir durften die CO-Pipeline genehmigen und auch auf die entsprechenden Grundstücke einweisen.” So kommentierte Regierungspräsident Jürgen Büssow den Beschluss des Verwaltungsgerichts von Donnerstag, in dem die Einweisung der Pipeline auf mehrere Grundstücke der Stadt Erkrath für rechtens erklärt wird (NRZ von gestern auf der Moneheimer Seite). Die Stadt Erkrath hatte im Eilverfahren sowohl den Planfeststellungsbeschluss als auch den Besitzeinweisungsbeschluss (Enteignung) der Bezirksregierung für rechtswidrig erachtet. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt unter anderem mit der Begründung, dass bei der Abwägung zwischen dem Interesse der Firma Bayer an einem zügigen Bau der Pipeline und den Erfolgsaussichten der Klage das Interesse von Bayer überwiegt. Die sofortige Ausführung des Vorhabens sei aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit dringend geboten. Die vom Landesgesetzgeber getroffene Entscheidung zu Gunsten der Errichtung und des Betriebes der planfestgestellten Pipeline sei im Ergebnis nicht zu beanstanden. Nach Angaben der Bezirksregeirung darf Bayer auf den betroffenen Grundstücken bauen, soweit in späteren Hauptsacheverfahren keine anderen Entscheidungen ergehen und die Kläger auch bei einer Anrufung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren keine für sie günstigere Entscheidung erreichen. 19.10.2007 GÖTZ MIDDELDORF Quelle: NRZ