bzw. Wegfall der Widerspruchsverfahren in NRW 3700 von 5000 Widersprüche führten 2007 in Mülheim zu Änderungen im Widerspruchsverfahren! Die Mülheimer Erfahrungen zeigen: Die Landesregierung hat einen schweren Fehler begangen, den sie unverzüglich rückgängig machen sollte. Und IM Wolf genau wie FDP-Mangen verkündeten Blödsinn zur Rechtfertigung! Zu den MBI-Fragen zum Abbau der Bürgerrechte, getarnt mit dem Titel “Bürokratieabbaugesetz II” hat die Verwaltung bereits erste Ergebnisse bekannt gegeben. Hier Auszüge davon (die ganzen Antworten als Anhang): “Grundsätzlich sind von dem neuen Landesgesetz alle Verwaltungsakte betroffen, die die Stadt Mülheim an der Ruhr erlässt, dies sind insbesondere Steuerbescheide (Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer) , Gebührenbescheide (Abfall, Abwasser, Straßenreinigung), Erschließungs- und Ausbaubeitragsbescheide, Wohngeldbescheide, Elternbeitragsbescheide, Ordnungsverfügungen des Bürgeramtes und des Ordnungsamtes sowie Bescheide im Bereich des Brandschutzes, Krankentransports und Rettungsdienstes. Ausgenommen sind im Bereich des Sozialrechtes insbesondere Hartz IV- Angelegenheiten sowie einzelne im Bürokratieabbaugesetz II gesondert genannte Fälle (im Bereich des Schulrechts, soweit die Verwaltungsakte von Schulen erlassen werden im Ausbildungs-, Studien- und Graduiertenförderungsrecht sowie teilweise im Beamtenrecht). Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat im Jahr 2007 ca. 168.000 Steuer- Gebühren und Beitragsbescheide erlassen. Darüber hinaus wurden etwa 13.000 weitere Verwaltungsakte erlassen, für die ab 01.11.2007 das Widerspruchsverfahren wegfällt. In den Bereichen Baurecht, Gewerberecht und Gaststättenrecht ist das Widerspruchsverfahren bereits seit dem 13.03.2007 entfallen. Im Bauordnungsamt ergehen durchschnittlich pro Jahr 1.500 – 1.800 Verwaltungsakte. Prognose für 2008: Ca. 180.000 Bescheide. Es wurden in 2007 ca. 5.000 Widersprüche eingelegt. Stellt man diese ins Verhältnis zu rund 180.000 Bescheiden, beträgt die Widerspruchsquote rd. 2,7 %. Erfolgreich war der Widerspruch in ca. 3.700 Fällen. Stellt man diese ins Verhältnis zu rund 180.000 Bescheiden, beträgt die Änderungsquote rd. 2,0 %. Die Zahl der erfolgreichen Widersprüche erklärt sich insbesondere daraus, dass die den städtischen Gewerbesteuer- und Grundsteuerbescheiden zugrundeliegenden Grundlagenbescheide des Finanzamtes dort angegriffen und geändert werden. Die städtischen Gewerbesteuer- und Grundsteuerbescheide müssen dann als Folge der Änderung der Grundlagenbescheide des Finanzamtes geändert werden. Betroffen davon sind rd. 4.400 Widersprüche pro Jahr. Stattgegeben wird etwa in 3.500 Fällen. Lässt man diese Fallgruppe der geänderten Grundlagenbescheide des Finanzamtes wegen fehlenden städtischen Einflusses außer Betracht, dann ändert die Stadt jährlich etwa 200 Bescheide im Widerspruchsverfahren. Stellt man diese ins Verhältnis zu rund 180.000 Bescheiden, beträgt die Änderungsquote im Widerspruchsverfahren nur rd. 0,1 %.” Dr. Steinforts Quoten sind allerdings Unfug. Sinnvoller ist es nämlich die Quote 3700 von 5000 zu betrachten, d.h. fast drei Viertel der Widersprüche waren erfolgreich, die meisten davon bei städtischen Gewerbesteuer- und Grundsteuerbescheiden ( 3500 von 4400 Widersprüchen erfolgreich). Bei den anderen 500 Widersprüchen führten 200 zu Änderungen. Eine wirklich hohe Quote und das Gegenteil von dem, was IM Wolf oder FDP-Mangen von sich gaben, vgl. dessen Zitat in der WAZ vor 1 Woche: “Widersprüche bringen fast nie Erfolg, kosten aber wahnsinnig viel Zeit.” und die MBI-Replik: FDP verabschiedet sich als Bürgerrechtspartei!, nachzulesen unter http://www.mbi-mh.de/Primare_Navigation/Burgerforum/Forum/links/Molmscher_Klungel/Beschwerden__Klagen/Buerokratieabbau_/buerokratieabbau_.html#FDP-Mangen Wenn man auch nur einen Teil der erfolgreichen Widersprüche jetzt vor Gericht ziehen lassen will, so ist das eindeutig bürgerunfreundlich und bürokratischer! Nutznießer sind ausschließlich Anwälte wie Herr Mangen!