Resolution gegen die CO-Pipeline in Düsseldorf (BV 7)

Dringlichkeitsantrag zur BV-Sitzung am 27.11.2007 Wie in den Kommunen des Kreises Mettmann, soll auch in der Bezirksvertretung 7 in Düsseldorf die Resolution verabschiedet werden: Die Bezirksvertretung 7 appelliert an die Mitglieder des Landtages NRW, dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetz zur Aufhebung des Enteignungsgesetzes für die Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline (Drucksache 14/5025) zuzustimmen. Die Bezirksvertetung 7 schließt sich der Auffassung an, dass das vom Landtag beschlossene Gesetz für den Bau der Rohrleitung aus folgenden Gründen nicht verfassungsgemäß ist: Das Rohrleitungsgesetz ist (im Hinblick auf die Enteignungszwecke und im Hinblick auf den Verlauf der Leitung) nicht hinreichend bestimmt. Dem Gesetz liegt keine abwägende Bewertung der widerstreitenden Interessen und Belange zugrunde. Die gebotene enteignungsrechtliche Gesamtabwägung hat weder der Gesetzgeber selbst vorgenommen noch hat er in dem Gesetz Vorgaben für eine sachgerechte Bewertung der widerstreitenden Interessen durch die Verwaltung formuliert. Das Rohrleitungsgesetz weist nicht die verfassungsrechtlich erforderlichen Vorkehrungen zur Sicherung des auf die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen zielenden Enteignungszwecks auf. Weil das Gesetz somit die Grundrechte der von der Rohrleitung betroffenen Grundstückseigentümer aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, ist es nicht verfassungsgemäß.“

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