Kurze inhaltliche Darstellung des Beschlusses des OVG Münster von Dr. J. Heide 18.12.2007 Mit Beschlüssen vom 17.12.2007 hat der 20. Senat des Oberverwal-tungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster den Be-trieb der umstrittenen CO-Pipeline untersagt. Nach den beiden Beschlüssen, die in den Eilverfahren der Privatkläger ergangen sind, bestehen erhebliche rechtliche Bedenken sowohl gegen das Rohrleitungsgesetz als auch den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14.02.2007. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die von den betroffenen Kommunen und den Privatklägern geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken. Die konkrete Trasse der CO-Pipeline sei auch nicht mehr nachvollziehbar, nachdem das Argument der Parallelverlegung zur Propylen-Pipeline weggefallen sei. Ob die Pipeline dem Stand der Technik entspricht, also insbesondere sicher ist, sei in den folgenden Hauptsacheverfahren noch zu klären. Das Oberverwaltungsgericht hält es allerdings für sinnvoll, dass die bereits begonnenen Baustellen auch beendet werden, da ansonsten er-hebliche Mehrkosten und Gefahren in Bezug auf Korrosion entstehen. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW, gegen die es kein Rechtsmittel mehr gibt, steht fest, dass die CO-Pipeline bis zum Abschluss der Hauptsacheverfahren und damit für mindestens 5 Jahre nicht in Betrieb gehen darf. Noch besser – nach Aussage von Dr. Heide – ist die ausführlichere Darstellung der Stadt Ratingen: hier nachzulesen Und den ganzen Beschluss des OVG mit Begründung in anonymisierter Fassung finden Sie hier