OVG Münster verkündet frohe Botschaft

– Stopp für den CO-Pipeline-Betrieb – Bayer darf auf eigenes Risiko weiterbauen! Wir nehmen mit Freude und Dankbarkeit dieses Urteil des OVG Münster auf. Dies ist für uns alle ein wunderschönes Weihnachtsgeschenk. Unser Dank gilt vor allem den beherzten Privatklägern, die dieses Urteil für uns alle so standhaft erstritten haben. Wir freuen uns, dass freie und unabhängige Richter den Grundrechten auf Leben, Gesundheit und Eigentum in der Abwägung den Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen von Bayer eingeräumt haben. Gerade die Entscheidung, dass die CO-Pipeline bis zum Abschluss des Hauptverfahrens – also für mindestens 5 Jahre – nicht in Betrieb genommen werden darf, gibt unserer Initiative neuen Schwung und frische Kraft für die weiteren Aktionen in 2008. Da gegen diesen Beschluss des OVG keine Rechtsmittel möglich sind, ist die Bedrohung durch eine Giftgas-Leitung zunächst für Jahre weg. Damit kann der Kampf um das eigene Heim und gegen die Ausweitung eines solchen Pipelinesystems über weitere Teile NRW`s freier und noch intensiver fortgesetzt werden. Diese Entscheidung des OVG zeigt auch, dass praktisch alle Argumente, die wir – wie auch die Repräsentanten der Kommunen – in die Landtagsanhörung eingebracht haben, im Gericht offensichtlich mehr Gehör gefunden haben als in der Landespolitik. Auch das kann und sollte sich in naher Zukunft ändern. Hier ist vor allem die Verfassungswidrigkeit des vom Landtag verabschiedeten Rohrleitungsgesetzes (Enteignungsgesetz) zu nennen. Aber Bedenken werden auch gegen den Planfeststellungsbeschluss geltend gemacht. So gilt diese Ohrfeige auch der Bezirks- und Landesregierung und Ihren Chefs Büssow und Rüttgers. Anders als das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht das OVG noch Klärungsbedarf sowohl hinsichtlich der planfestgestellten Trassenführung ohne echte Alternativenprüfung und den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Insbesondere wird wegen der Gefährlichkeit von Kohlenmonoxid und des Verlaufs der Rohrleitung und deren Nähe zu Wohngebieten hinterfragt, ob die Grundanforderungen des technischen Regelwerks ausreicht oder darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich und zu ergreifen seien. Also werden wir in der Initiative diesen Etappenerfolg feiern, danach ein unbeschwertes Weihnachtsfest erleben, das Neue Jahr begrüßen und schon bald wieder einsteigen. Aber in Ruhe und ohne Zeitdruck für uns den Zeitdruck dürfen jetzt gerne die anderen Beteiligten erleben!

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