CO-Pipeline: OVG Münster stoppt die CO-Pipeline

WAZ Duisburg 19.12.2007 OVG Münster stoppt die CO-Pipeline Inbetriebnahme vorerst untersagt Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Inbetriebnahme der CO-Pipeline untersagt, die Bayer durch den Duisburger Süden verlegt. Der 20.OVG-Senat gab im Eilverfahren der Klage von zwei Anliegern statt, die sich gegen die Enteignung ihrer Grundstücke gewehrt und eine aufschiebende Wirkung der Entscheidung beantragt hatten.Den Nutzen für das Allgemeinwohl der Leitung, die 67 Kilometer zwischen den Bayer-Werken Uerdingen und Dormagen verläuft, sehen die Richter nicht ausreichend begründet. Es fehle die „vertiefte und überzeugende Darstellung“, um den „staatlichen Zugriff auf das Eigentum Dritter zu rechtfertigen.“Grundsätzliche sicherheitstechnische Bedenken verneinte das OVG, hält allerdings zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen möglicherweise für erforderlich. Bis darüber entschieden ist, sei der Betrieb wegen möglicher Risiken für die Gesundheit nicht zumutbar.Bayer bedauerte den Richterspruch. „Ein herber Rückschlag für unser Projekt“, so Tony van Osselaer, Vorstand von Bayer Material Science. „Sollte die Entscheidung Bestand haben, wäre dies ein sehr negatives Signal für die Region und insbesondere für den Standort Uerdingen.“ Stadtdirektor Dr. Peter Greulich bezeichnete das Urteil als erfreulich: „Die Sicherheit ist entscheidend.“ ma Quelle: WAZ

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