Pressemitteilung B90/Grüne: GRÜNE Kreistagsfraktion: OVG-Urteil lässt hoffen!

Die Grünen im Kreistag Mettmann begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtet Münster, wonach die CO-Pipeline bis zur Hauptentscheidung nicht ans Netz gehen darf. Der Weiterbau wird Bayer nicht untersagt, erfolgt aber auf eigenes Risiko. „Wir sehen in dem Urteil einen wichtigen Etappensieg und hoffen dass auch im Hauptverfahren gegen Bayer entschieden wird. Besonders freuen wir uns für die Aktiven der Bürgerinitiativen in den Städten Erkrath, Hilden, Langenfeld und Monheim, die in den letzen Monaten viel private Zeit dafür eingesetzt haben, die Bürgerinnen und Bürger über den Pipelinebau zu informieren und den Protest zu organisieren. Ohne ihren Einsatz wäre der mehrheitliche Konsens in den Stadträten gegen den Bau der Rohrleitung so nicht möglich gewesen, sagt der Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag Mettmann, Dr. Bernhard Ibold. Der Kreistag hatte sich in seiner letzten Sitzung am vergangenen Montag einstimmig bei nur wenigen Enthaltungen gegen die CO-Pipeline durch den Kreis Mettmann ausgesprochen und den sofortigen Baustopp gefordert. Leider folgte der Kreistag mehrheitlich nicht der Initiative der Grünen, die Landtagsabgeordneten aufzufordern, der Gesetzesinitiative der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu folgen und das Enteignungsgesetz, das den Bau der Pipeline erst ermöglicht, aufzuheben. Resolutionen mit diesem Inhalt wurden auf Anregung der Grünen bisher von den Räten in Erkrath, Langenfeld, Hilden und Ratingen verabschiedet „Wir hoffen, dass nach dem OVG-Urteil die Fraktionen im Landtag noch einmal ihre Position überdenken und das Enteignungsgesetz kippen“, so Ibold weiter.

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