Leserbrief zur CO-Pipeline

von Dr.med. Reinhard Mueller vom 22.12.2007 Die Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxydpipeline in Wohngebieten mit Hilfe von Zwangsenteignung wäre ein skrupelloser menschenfeindlicher Akt, ein Angriff auf die Grundrechte für Leib, Leben und Eigentum. Kohlenmonoxyd ist im Leckagefall nicht nur tödlich und hochexplosiv sondern hinterlässt böse Folgeschäden bei den Überlebenden: Selbst nach leichten CO-Vergiftungen muss im Überlebensfall mit irreversiblen Spätschäden gerechnet werden wie: Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Persönlichkeitsveränderungen, aber auch Psychosen (Geisteskrankheiten) und parkinsonähnliche Erkrankungen (irreversible Bewegungsstörungen). Am Herz können eine dauerhafte Leistungsschwäche oder vielfältige Rhythmusstörungen als Spätschäden auftreten. In einer wissenschaftlichen Studie wurden Überlebende mit mäßig- bis starker CO-Vergiftung 7 Jahre lang beobachtet: 25% starben in dieser Zeit an Herzversagen. Im Überlebensfall ist das Eintreten von lebenslangen Pflegefällen (z. B. Wachkoma, apallisches Syndrom) möglich. Gott sei Dank gibt es noch eine rechtsstaatliche und weise Jurisprudenz, das Oberverwaltungsgericht Münster hat jüngst die Inbetriebnahme der Pipeline bis zu Hauptverhandlung unanfechtbar untersagt. Doch wir dürfen uns nicht darauf ausruhen, sondern müssen weiter gegen dieses Wahnsinnsvorhaben kämpfen. Die Landtagsabgeordneten, NRW, werden im Januar die letzte Chance haben, ihre fatalen Versäumnisse beim Zwangsenteignungsgesetz wieder gut zu machen. Dr. med. Reinhard Müller

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