NRZ-Abo gekündigt wegen Berichterstattung zur CO-Pipeline

Ute Geenen – Hilden, den 11.01.2008 Betr.: Kündigung des Abonnements Artikel “NRW ist immer noch ein Industrieland” NRZ Seite 2 Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit kündige ich hiermit mein Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte die Kündigung zeitnah zu bestätigen. Der vorbezeichnete Artikel ist ein weiterer Artikel in der Reihe extrem industriefreundlicher Artikel im Zusammenhang mit der Co-Pipeline in Ihrer Zeitung. Natürlich im überregionalen Teil. Während der Lokalteil einigermaßen ausgewogene Artikel zur CO Pipeline veröffentlicht, fällt auf, dass der überregionale Teil extrem einseitig – ohne Zusammenhänge zu hinterfragen – die Interessen von Bayer vertritt. Der Artikel ist so geschrieben, als hätte ihn Herr Breuer von Bayer selbst bzw. ein Aktiver des DGB – der DGB steht felsenfest hinter Bayer – verfasst. In dem Artikel wird vollständig der fast 30seitige Beschluss des Oberwaltungsgerichts Münster ignoriert. Wie man sich in Ihrer Redaktion so einseitig mit den Interessen des Unternehmens Bayer identifizieren kann, obwohl auch Ihren Redakteuren die Unternehmens-Geschichte der Fa. Bayer, welche vielfach menschenfeindlich war, bekannt sein dürfte, ist nicht nachvollziehbar. Auch die Tatsache, dass NRW ein Industriestandort ist, rechtfertigt nicht alle Risiken den Bürgern zur Absicherung unternehmerischer Vorteile zuzumuten. Dies zumal Bayer gerade in dem Bereich Material Science schon Arbeitsplätze rationalisiert hat, zudem ein Verkauf dieses Bereiches teilweise bereits erfolgt ist. Bezüglich des gefährlichen Stoffes Co besteht in Deutschland in Bezug auf eine Pipeline außerhalb eines Industriegeländes keine Erfahrung, Co ist auf jeden Fall geruchlos, farblos und geschmacklos. Die Fa. Bayer – die Unterzeichnende hat selbst mit Herrn Breuer im Anschluss an die Versammlung im Helmholtz in Hilden gesprochen – weigert sich insoweit Beimischungen “Merkaptane” dem Co hinzuzufügen, da dies den Aufwand des Unternehmens mit der anschließenden Entmischung vor Ort erheblich erhöhen würde. Entsprechend wurde dies von dem Unternehmen auch bei der Veranstaltung Ü-Wagen Erkrath auf Nachfrage nochmals bestätigt. Die Beimischungen würden dazu führen, dass ein Co-Austritt für die Anwohner wahrnehmbar wäre. Insbesondere ist vor einer Enteignung zu prüfen, wie bisher Co hergestellt wurde. Es ist einem Redakteur durchaus zumutbar, sich ein wenig zu informieren, bevor er mit einseitigen Informationen versucht, die Zeitungsleser, die im überregionalen Teil möglicherweise mit dem Thema nicht vertraut sind, mit dem schäbigen Hinweis auf Arbeitsplätze zu manipulieren. Feststeht, dass bisher vor Ort Co produziert wurde, das Unternehmen hätte also die Möglichkeit gehabt, die bestehende Industrieproduktionsanlage zu erneuern und erweitern. Wir Bürger in NRW sind nicht dafür zuständig, Lagerkapazitäten für das Unternehmen Bayer bereit zu halten und unser Leben, unsere Gesundheit und unser Eigentum zu riskieren, für unternehmerische Interessen einer Aktiengesellschaft. Bekanntlich datiert die Planung noch aus einer Zeit, als mehrere Pipelines gebündelt werden sollten, Stichwort Trassenbündelung. Im Endeffekt bleibt jetzt in großen Streckenteilen nur noch die Co-Pipeline übrig. Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass allein unter diesem Aspekt die Angelegenheit in Hinblick auf das Allgemeinwohl in Zusammenhang mit der Enteignung neu zu überprüfen gewesen wäre (S. 19). Auf Seite 9 des Beschlusses heißt es: “Insbesondere wird ein Bedarf für das Vorhaben der Beigeladenen im Sinne einer gewissen Notwendigkeit zur Vermeidung gegenwärtiger oder für die Zukunft drohender oder zumindest zu befürchtender Nachteile nicht einmal verbal dargetan, umso weniger mit substantiierten Erläuterungen nachvollziehbar aufzeigt. Dass Kohlenmonoxid ein zentraler Grundbaustein zur Herstellung u.a. von Kunststoffen ist und insofern in Krefeld-Uerdingen, dem Zielpunkt der Rohrleitungsanlage, unverzichtbar ist, ist schon wegen der dort vorhandenen Anlage zur Herstellung von Kohlenmonoxid nicht recht aussagekräftig”. … “Fundierte Angaben zu der mit dem Vorhaben zu beeinflussenden Arbeitsplatzsituation … enthält der Planfeststellungsbeschluss nicht”. Insbesondere haben weder die Bezirkregierung noch der Landtag sich irgendwelche Arbeitsplatzgarantien von Bayer geben lassen. Hierauf weist u.a. auch das Oberverwaltungsgericht hin. Im weiteren Verlauf spricht das Oberverwaltungsgericht die Trassenwahl rechts- oder linksrheinisch an. Erklärungen für den 30 km längeren Verlauf wurden weder vom Landtag noch von der Bezirksregierung hierzu geliefert. Es wurde keine Abwägung bzgl. der Trassenwahl durchgeführt. Auch das Bedenken von Alternativmöglichkeiten, also Ausweitung der Produktion vor Ort, wurde weder von der Bezirksregierung noch vom Landtag angedacht. Zu der Problematik Sicherheit (S. 22 ff.) lässt das OVG eine abschließende Entscheidung offen, es stellt die unterschiedlichen Sichtweisen dar, äußert sich aber weiter hierzu nicht. Nichts davon ist in dem Artikel zu lesen, der verfasst ist, als wenn ein Beschäftigter der Bayerleitung diesen geschrieben hätte. Als vor einigen Wochen bereits ein vergleichbarer Artikel im überregionalen Teil erschien, wollte ich schon das Abonnement kündigen, hatte mir aber dann gedacht, möglicherweise sei es ein erneuter Ausrutscher. Ich gehe jetzt davon aus, dass überregional hier ein System dahinter steht, die Bürgerrechte zu bagatellisieren, um gezielt auf Bayerkurs zu gehen. Von einem Redakteur erwarte ich nicht nur Meinungsmache, vielmehr eine gewisse Informiertheit. Auf der Bayer Internetseite “Bayer Pipeline-Projekt” – CO Pipeline 6 gute Gründe Hier zum Nachschauen – ist tatsächlich das Logo der Bezirksregierung aufgeführt. Ist die Bayer Pipeline ein Projekt der Bezirksregierung? Natürlich wäre hier auch noch Platz für das Logo der NRZ, dann wären die Fronten geklärt. Mit freundlichen Grüßen Ute Geenen

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