Kann denn lügen Sünde sein? Dann müsste das OVG Münster an Seiner Stelle strafen… Da schreibt die Anwaltskanzlei von Bayer an das OVG: „Tatsächlich ist bereits der Oberboden abgeschoben, der Rohrgraben hergestellt und das Produktenrohr verschweißt und vorgestreckt auf den betreffenden Flächen für die anstehende Verlegung vorbereitet.“ Das stimmt so nicht! Gelogen, geflunkert, übers Ziel hinaus geschossen? Eine kleine Sünde? „Stimmt doch überhaupt nicht. Wie kann man so etwas einem der höchsten Gerichte des Landes schreiben, wenn es einfach nicht wahr ist?“, fragt dagegen Bauer Muhr. Dies und mehr war heute in der RP Monheim zu lesen: hier der Link