Pressemitteilung BA: OVG-Urteil “Alten Helmholtz”

Das Urteil des OVG Münster, in dem die Rechtswidrigkeit der gegen die Stimmen der “Bürgeraktion Hilden” am 14.12.2005 vom Rat beschlossenen Änderung des Bebauungsplans 236 festgestellt worden ist, stelle eine “schallende Ohrfeige” für Hildens Bauverwaltung dar. Im Verantwortungsbereich des damaligen Baudezernenten Max Rech seien etliche handwerkliche Mängel bei der Erstellung des Bebauungsplanes festgestellt worden, stellt Udo Weinrich, stellv. BA-Fraktionsvorsitzender fest. Durch dieses vernichtende OVG-Urteil an die Adresse des Planungsamtes im Rathaus sieht die BA sich in ihrer grundsätzlichen Kritik an der Hildener Baupolitik bestätigt. “Der zu Recht nicht wiedergewählte Baudezernent Rech hat uns ein Erbe hinterlassen, das wir leider nicht ausschlagen können”, kommentiert BA-Ratsmitglied Udo Weinrich das OVG.-Urteil. Die BA erinnert daran, dass die CDU-Fraktion ihr Angebot ausgeschlagen habe, durch eine Flächennutzungsplanänderung die vom Bebauungsplan betroffenen Grundstücke als Grünfläche auszuweisen. Alternativ dazu sollte eine Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf geprüft werden, um Erweiterungsmöglichkeiten für die VHS zu sichern. Stattdessen wurde im Bauamt “offernsichtlich gepfuscht”, so BA-Ratsherr Udo Weinrich. Bürgermeister Scheib habe in der Ratssitzung am 14.12.2005 die Abstimmung über diesen Änderungsantrag der BA zum Bebauungsplan 236 für das Hintergelände am “Alten Helmholtz” nicht zugelassen. Auf eine nähere Begründung seiner Entscheidung glaubte der Bürgermeister verzichten zu können. “Die gepfefferte Rechnung wurde auch Herrn Scheib zwei Jahre später präsentiert”, so BA-Ratsmitglied Weinrich. Da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts endgültig und eine Revision nicht zugelassen sei, habe der Rat nunmehr die Verpflichtung, die Bauverwaltung endlich “vom Kopf auf die Füße zu stellen”. Die BA werde sich dieser Aufgabe nicht enziehen.

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