Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit drei Beschlüssen vom 24.01.2008 nun auch die vorzeitige Besitzeinweisung der Firma Bayer Material Science AG (BMS) insoweit vorläufig untersagt, als sie der Firma BMS erlaubt, die Rohrfernleitungsanlage, die von Dormagen nach Krefeld/Uerdingen führt, auf Grundstücken der Städte Erkrath und Hilden sowie der Grundstücksgesellschaft Hilden (Antragstellerinnen) schon vor einer Enteignung der Grundstücke zu betreiben. Hier zur Pressemitteilung des OVG Münster