– Landtagsmehrheit offenbart abenteuerliches Rechtsverständnis Über jeden Selbstzweifel erhaben stimmten heute die Abgeordneten von CDU, SPD und FDP für den Fortbestand des offensichtlich verfassungswidrigen Enteignungsgesetzes. Damit wird die Rechtsordnung im Lande auf den Kopf gestellt: Wirtschafts- und Standortförderung wird nicht länger nur mit Subventionen und Ansiedlungsanreizen betrieben, sondern erstmals auch mit unmittelbaren und rechtlich zweifelhaften Enteignungen von Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Doch damit nicht genug: gleichzeitig erklärten die Abgeordneten, den Kohlenmonoxid-Leitungsverbund quer durch Nordrhein-Westfalen weiter ausbauen zu wollen und damit weit mehr Menschen den Gefahren einer kaum kontrollierbaren Pipeline aussetzen zu wollen. Mit dem nach wie vor vagen Hinweis auf ein nicht näher begründetes Allgemeinwohl bestätigen sich alle Fraktionen außer den Grünen erneut als Wirtschafts- statt als Volksvertreter, auch wenn sie im Falle Nokia gerade auf bitterste Weise vorgeführt bekommen, dass dieser Weg nur solange trägt, wie es eben dem Interessen der Welt-Firma dient – und nicht dem Allgemeinwohl. Die Tatsache, dass entlang der Pipeline-Trassen die Immobilienpreise einbrechen und Privatpersonen Verluste in 3-stelliger Millionen-Höhe entstehen, wird bei dieser einseitig wirtschaftsfreundlichen Betrachtung völlig ignoriert. Die Landespolitik schlägt damit alle Signale aus Münster in den Wind. Das Oberverwaltungsgericht hat nicht nur das fehlende Gemeinwohl kritisiert auch die alternativlos geplante Trassenführung und zu simple, mangelhafte Sicherheitsvorgaben werden gerügt. Für uns offenbart sich hier der hilflose Versuch einer ohnmächtigen Landespolitiker-Garde, ihre alten Vorstellungen und Privilegien zu retten und den Bürgerinnen und Bürgern ihre schwache Politik mit Phrasen von Globalisierung und Gemeinwohl und der Notwendigkeit eines Giftgas-Verbundleitung durch NRW zu erklären. Das wird immer weniger gelingen! Denn die Zahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird immer größer!