Neue Pipeline-Schlappe (für Bayer, Bezirks- und Landesregierung) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Bayer die CO-Pipeline nicht vor einer Enteignung der betroffenen Kreisgrundstücke (die Pipeline unterquert drei Kreisstraßen) betreiben darf. Hier der Beitrag in der NRZ Und das schreibt die RP hierzu