OVG bestätigt den Betriebstopp der CO-Pipeline

– CO-Pipeline im Umweltausschuss am 27.02.08 Während die halbfertige Bayer-CO-Pipeline in weiten Teilen vor sich hinrostet, hat das Oberverwaltungsgericht Münster in weiteren Entscheidungen zu den Besitzeinweisungen seine Linie bestätigt und damit weiter bekräftigt: Die Pipeline darf bis zur endgültigen Enteignung der zum Bau beanspruch-ten Grundstücke nicht in Betrieb gehen. Das Giftgas verbleibt also auf längere Zeit – 5, 6 oder sogar 7 Jahre – auf Bayer-Betriebsgelände und kann die Anwohner nicht gefährden. Die von der Landesregierung und den dieses Projekt propagierenden Fraktionen im NRW-Landtag (CDU, FDP und SPD) ausgegebene Marschrichtung, den Planfeststellungsbeschluss nachzubessern, anstatt das Enteignungsgesetz zurückzunehmen, wird an der Situation und der Zeitdimension nichts ändern. Es wird allenfalls der Bezirksregierung Düsseldorf Gelegenheit geben, in dem Verfahren weitere, juristisch angreifbare Mängel draufzusatteln. Wir werden aber vor allem darauf achten, dass nicht „aus Versehen“ eine Durchleitung des Giftgases im Zusammenhang mit dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) in aller Heimlichkeit vom Regierungspräsidenten Büssow – Originalton: „Dann fallen sie natürlich um und sind auch tot“- „genehmigt“ wird. Unser Protest und unsere Unterschriftenaktion läuft – wie sie den Zahlen entnehmen können – ohne Zeitdruck und Hektik weiter. Wir sind dabei, weitere Dauermahnwachen in verschiedenen Städten vorzubereiten und einzurichten. Und auch die Behandlung der Anfragen von Bündnis90/Die Grünen im Umweltausschuss am Mittwoch 27.Februar 2008 im Raum E1- D05 ab 13 Uhr 30 TOP 2 werden wir mit einigen Aktiven begleiten. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie die Gelegenheit wahrnehmen, sich über die Antworten der Regierung zu den verbliebenen Fragen der Anhörung vom 17.10.2007 zu informieren.

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