Verfassungsgericht stoppt NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung

Schon wieder eine Pleite für die Regierung in NRW Das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter in Karlsruhe. Der Einsatz von staatlicher Schnüffelsoftware auf privaten Computern ist damit vorerst gestoppt. Die Vorschrift, die den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt, “verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”, heißt es in der Begründung des BVerfG. Hier Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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