Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen !

– Betriebsgenehmigung auch ohne Katastrophenplan? Man merkte es der Ausschussvorsitzenden Marie-Luise Fasse, CDU doch stark an, dass dieses Thema möglichst schnell ausdiskutiert werden sollte. Und auch den CDU, FDP und SPD-Leuten war das Unbehagen mit diesem Thema anzumerken. Aber während der Aussprache brachte Johannes Remmel, Bündnis90/Die Grünen mit seinen Fragen doch Erstaunliches ans Tageslicht. Zunächst wurde nach längerem Hin und Her deutlich, dass sich Bayer zu seinem weiteren Interesse an der CO-Pipeline noch nicht schriftlich gegenüber der Landesregierung erklärt hat. Ungeachtet dessen erhielt die Bezirksregierung den Auftrag zur Nachbesserung. Dr. Alexander Schink, Staatsekretär im Umweltministerium konnte nicht belegen, an welchen Strecken der verbauten Pipeline welche Kontrollen stattgefunden haben oder auch nicht erfolgt sind. Das war eine der offenen Fragen aus der Anhörung vom 17.10.2007 im Landtag. Aber Matthias Börger, technisch Verantwortlicher bei der Bezirksregierung Düsseldorf für die CO-Pipeline, erläuterte, dass er „mittlerweile für diese Kontrollen zuständig“ sei. Zu den 30 Kilometer ohne offizielle Kontrolle gebauten Giftgas-Pipeline machte er aber keine erhellenden Angaben. Nach den Ausführungen von Dr. Schink prüft die Bezirksregierung noch die rechtlichen Auswirkungen der OVG-Münster-Beschlüsse insbesondere hinsichtlich der Darstellung des Gemeinwohls. Bei dem darauf folgenden Planände-rungsverfahren will sich nicht nur die Landesregierung heraushalten nein, es soll auch keinerlei Öffentlichkeitsbeteiligung geben. „Das ist im Verwaltungsverfahrensgesetz bei einer Planänderung nicht vorgesehen“, so Dr. Schink. Die Auskunft von Dr. Schink, dass der abgestimmte Allgemeiner Gefahren- und Abwehrplan (AGAP) erst im Juni 2008 vorliegen soll, erstaunte die Zuhörerschar schon. Denn eigentlich sollte nach ursprünglicher Planung die Pipeline ja schon Ende 2007 in Betrieb gehen. Aber als dann Börger auf Nachfragen von Remmel zugeben musste, dass der AGAP nicht gemeinsam mit einem Katastrophenschutzplan abgestimmt und verabschiedet wird und auch nur den betrieblichen Plan von Bayer beinhaltet, wurde allen klar: „Eine Betriebsgenehmigung wäre auch ohne einen Katastrophenschutzplan für die Bevölkerung und nur mit einem von der Bezirksregierung genehmigten AGAP möglich.“ Allerdings gibt es die Entscheidungen des OVG – Münster gegen einen CO-Betrieb vor dem Abschluss des Hauptverfahrens bzw. der Enteignung der in Anspruch genommenen Grundstücke. Wir werden weiter ein waches Auge auf die Vorgänge in der Bezirksregierung haben, zumal schon ein erstes Änderungsverfahren eingeleitet wurde. Aber auch den Landtag und seine Ausschüsse werden wir mit der CO-Pipeline weiter auf Trab halten.

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