Gas, Sicherheit, OVG und Büssow

Intensiv und mit viel Fachwissen kümmert sich die Bezirksregierung mit RP Büssow um die Sicherheit der Bürger… Aber sicher nehmen alle die Sorgen und Ängste der Bürger ernst. Der Bebauungsplan “Messeparkplatz Lilienstraße” ist unwirksam Bericht der Anwälte an die Essener “Aktion gegen Umweltzerstörung”, die geklagt hatte. Nach umfangreicher mündlicher Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 06.03.2008 den Bebauungsplan Nr. 3/98 “Messeparkplatz Lilienstraße” erneut für unwirksam erklärt.Nach zwei Eilbeschlüssen und einem Urteil vom 29.09.2004 ist dies die vierte Entscheidung, mit der das Oberverwaltungsgericht in Münster den Bebauungsplan verworfen hat. In seiner mündlichen Urteilsbegründung hat der Senatsvorsitzende als Kernproblem herausgestellt, dass im Bebauungsplan zwei möglicherweise unverträgliche Nutzungen völlig unkoordiniert nebeneinander zugelassen worden sind: Der Erdgasröhrenspeicher, in dem Gas mit einem Druck von 100 bar in sechs mehr als 500 m langen Röhren komprimiert wird, und der darüber angeordnete Messeparkplatz mit rund 5.000 Stellplätzen. Dem Bebauungsplan liege eine fehlerhafte Konzeption zugrunde. Notwendige Sicherheitsanordnungen seien im Bebauungsplan nicht einmal ansatzweise festgeschrieben worden. Sollte die Stadt Essen beabsichtigen – so gab der Senatsvorsitzende den Vertretern der Stadt mit auf den Weg – an dem Messeparklatz festzuhalten, müsse das Bebauungsplanverfahren von Anfang an völlig neu aufgerollt werden. Korrekturen in Randbereichen, wie sie in der Vergangenheit versucht worden seien, reichten nicht aus. Bei einem neuen Anlauf müsse die Stadt sehr genau und im Einzelnen aufklären, welche Risiken mit dem Betrieb des Erdgasröhrenspeichers verbunden seien, und danach eine wohl abgewogene Entscheidung darüber treffen, ob es verantwortbar sei, einen Großparkplatz oberhalb eines solchen Erdgasröhrenspeichers anzulegen, der immerhin der größte Europas ist. Stellungnahme der MBI hierzu: Vorläufer der umstrittenen CO-Pipeline von Bayer, an der weitergebaut wird trotz OVG-Urteilen, ist der riesige Messeparkplatz am Flughafen Essen/Mülheim über Europas größtem Gasspeicher. Die Stadt Essen baute einfach, RP Büssow genehmigte alles und letzendlich war die Risikogefährdung untragbar. Ergebnis: viele verbaute Millionen. Gestern war die letzendliche Verhandlung beim OVG. Die MBI bleiben weiterhin bei den ungeklärten Fragen, zuletzt aus 2004 nach einem Flugzeugabsturz damals, warum bisher keine Gefährdungsabschätzung zur Verträglichkeit des Erdgasröhrenspeichers der Stadtwerke Essen an der Lilienthalstraße mit dem Flugbetrieb auf dem direkt angrenzenden Flughafen Essen-Mülheim veranlasst wurde. Die Antwort der “Umwelt”dezernentin Sander damals: “Aus rechtlicher Sicht ist eine durch oder für den Flughafen Essen-Mülheim veranlasste Gefährdungsabschätzung nicht notwendig. Für den Erdgasröhrenspeicher liegt eine Genehmigung nach Bundes-Immis¬sionsschutzgesetz durch das Staatliche Umweltamt Duisburg vor. Da der Flughafen zum Zeitpunkt der Genehmi¬gung des Erdgasröhrenspeichers vorhanden war, ist die Prüfung möglicher Auswirkungen durch den Flugbetrieb Bestandteil des Genehmigungsverfah¬rens. Entsprechende Stellungnahmen während des Verfahrens haben sowohl der Flughafen selbst als auch die Luftaufsicht bei der Bezirksregierung abge¬geben.” reicht nicht.

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