Pressemitteilung BA: BA klagt gegen Ratsbeschlüsse – Verwaltungsgericht hat Erörterungstermin anberaumt

Anfechtung von Ratsbeschlüssen zur Weiterführung des Teilverkaufs der Stadtwerke Die “Bürgeraktion Hilden” (BA) hat im Zusammenhang mit der Anfechtung von zwei Ratsbeschlüssen, die zur Weiterführung des Teilverkaufs der Stadtwerke gefasst worden sind, am 12.03.2008 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Antrag auf “Erlass einer einstweiligen Anordnung” stellen lassen. Damit will sie erreichen, dass das mit Ratsbeschluss vom 13.02.2008 gebildete “Team Vertragsentwürfe” bis zur Klärung der Streitfrage in einem kommunalverfassungsrechtlichen Hauptsacheverfahren nicht zusammentritt und im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Zukunftssicherung der Stadtwerke Hilden GmbH keine verfahrensbegleitenden Entscheidungen trifft. Der Ratsbeschluss vom 13.02.2008 hat im Ergebnis dazu geführt, dass die BA aufgrund der Nichteinbeziehung in das “Team Vertragsprüfung” von der Aufgabe und der Befugnis zur Vertragsprüfung gänzlich ausgeschlossen wird. In dieses Gremium sind ohne sachlich zu rechtfertigenden Grund keine Vertreter der BA und der Grünen aufgenommen worden. Darüber hinaus will die BA, dass die mit Ratsbeschluss vom 05.03.2008 gebildete “Lenkungsgruppe” bis zur Klärung der Streitfrage in einem kommunalverfassungsrechtlichen Hauptverfahren ebenfalls nicht zusammentritt und im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Zukunftssicherung der Stadtwerke Hilden GmbH keine verfahrensbegleitenden Entscheidungen trifft. Nach Auffassung der BA erweist sich der in der Ratssitzung vom 05.03.2008 gefasste Beschluss zur Einrichtung einer “Lenkungsgruppe” ebenfalls als rechtswidrig. Die Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens hätte nach Maßgabe der Gemeindeordnung entweder dem Bürgermeister oder zwingend einem Ratssausschuss übertragen werden müssen, wie dieses die BA mehrfach angeregt hatte. “Doch leider wollten Bürgermeister und Ratsmehrheit unserem Hinweis nicht folgen”, erklärt Udo Weinrich, stellv. BA-Fraktionsvorsitzender. Beide Ratsbeschlüsse führen nach Meinung der BA zu einer Verletzung der ihr nach Maßgabe der Gemeindeordnung zukommenden Mitwirkungsrechte. So ist davon auszugehen, dass das “Team Vertragsentwürfe” angesichts der Dringlichkeit, mit der das Vergabeverfahren betrieben wird, zusammentreten und für das Vergabeverfahren grundlegende Entscheidungen treffen wird, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr revidiert werden können. Eine “Einstweilige Anordnung” zur vorläufigen Regelung der Frage der Zulässigkeit der Einberufung eines “Teams Vertragsentwürfe” und einer “Lenkungsgruppe” hält die BA deshalb für erforderlich, um wesentliche Nachteile abzuwenden. Dazu BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen: “Mit Blick auf diese Nachteile kann es uns nicht zugemutet werden, den Ausgang eines möglicherweise langjährigen Gerichtsverfahrens abzuwarten!” Das Verwaltungsgericht hat für den 20.03.2008 einen Erörterungstermin angesetzt. Eine Stellungnahme der Stadt liegt bis heute noch nicht vor. Der dafür angeblich fachlich zuständige 1. Beigeordnete ist mit dem Kinderparlament verreist.

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