Büssow ruft zur Pressekonferenz !

– Folgt jetzt die brutalst mögliche Ausreizung der Fakten? Die Einrichtung von Dauermahnwachen, die Lichterkette in Erkrath und der Pipeline-Crash in Worringen/Dormagen müssen dem Regierungspräsident Büssow schon stark zugesetzt haben. Und als er kurz vor Ostern seine Bemühungen verstärkte, die Bayer- Baustellen zu schützen und dabei die Bürger sehr direkt als Straftäter hinstellte, ist das bei den Bürgern nicht gut angekommen. Das haben wir in unserer Pressemitteilung vom 22.03.2008 deutlich zum Ausdruck gebracht. Jetzt fühlt der Herr Präsident sich unter Druck gesetzt und meint reagieren zu müssen. Unsere Frage scheint Büssow ja sehr zu beunruhigen, aber vielleicht ist es ja auch die Konsequenz, die wir eingefordert haben? “Was uns bis heute fehlt, ist ein Nachweis darüber, was dieser Regierungs-präsident mit seinem gesamten teuren Apparat bisher für die betroffenen Bürger entlang der Pipeline getan hat. Deshalb ist unsere Forderung: Büssow soll auf sein präsidiales Gehalt solange verzichten, bis ihm der Nachweis gelingt!” Wir sind gespannt auf den Nachweis von Büssow und seiner Crew. Dabei sind wir auch offen für jede Diskussion, aber leider wurden wir nicht eingeladen! Auch unsere Nachweise wurden bisher von Büssow nicht angefordert. Aber es gibt sie zu Hauf bei uns auf den Datenträgern und auch im Internet. Wir hoffen, darin sind wir mit Büssow einig, auf rege Beteiligung und vor allem auf viele Originalaussagen in Wort und Bild. Davon können wir sicher wieder Einiges den Bürgern in Stadt und Land auf unseren Plakaten berichten. Es ist nicht unmöglich, dass dort wieder so ein kerniger Ausspruch fällt wie: “Es ist natürlich gefährlich, wenn das Gas ausströmt und Sie stehen daneben. Dann fallen Sie natürlich um und sind auch tot.” Möglich, dass Büssow dieses Thema als “ausgereizt” ansehen will, aber für uns ist das erst so, wenn der Landtag seinen Fehler korrigiert und das “Enteignungsgesetz” zurücknimmt. Oder was zusätzlich möglich, wenn auch für Büssow wohl nicht vorstellbar wäre: Der Planfeststellungsbeschluss wird zurückgenommen, weil die vom OVG gefundenen Mängel nicht beseitigt werden können.

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