CO-Pipeline und INEOS im Umweltausschuss –

Klare Positionen und Zuversicht sieht anders aus! CDU und FDP stehen nach wie vor zur Leitung, obwohl sie gerade erst am Fall INEOS gesehen haben, wie knapp man einer Katastrophe entgangen ist. Die Landesregierung zweifelt offensichtlich daran, dass sie das Gemeinwohl begründen kann. Nach Aussage des Staatssekretärs im MUNLV sei man bei der Bezirksregierung immer noch dabei, zu prüfen, wie der vom Gericht geforderte Gemeinwohlnutzen belegt werden kann. Dabei müsse die Bezirksregierung eng mit Bayer zusammenarbeiten. Wir fragen uns allerdings: wenn sich der Gemeinwohlnutzen doch so offensichtlich aufdrängt, wo liegt das Problem? Im Fall INEOS prangert der Ausschuss parteiübergreifend mangelde Informationspolitik und irreführende Unterrichtung der Bevölkerung an. Im Fall der Pipeline war es einmal ähnlich. Noch vor wenigen Wochen wurde das völlig inakzeptable Informationsverhalten von Bayer getadelt. Nun gesteht man dem Konzern aber unwidersprochen einen verfahrensrechtlichen Anspruch auf Ausschluss der Öffentlichkeit zu. Selbstverständlich genieße die Bezirksregierung das uneingeschränkte Vertrauen, eine rechtsstaatlich einwandfreie Planänderung durchzuziehen, und dass die Öffentlichkeit dabei außen vor bleibt, sei schließlich gutes Recht des Konzerns. Wie weit es um die gute Zusammenarbeit zwischen der Bezirksregierung und Bayer aber tatsächlich bestellt ist, belegt eine weitere Aussage des Staatssekretärs des MUNLV. Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP), der eine weitere Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Leitung ist, müsse zügig genehmigt werden – unabhängig vom Fortgang der Klageverfahren. Denn schließlich drohe sonst die Gefahr, dass Bayer die Bezirksregierung andernfalls wegen Untätigkeit verklage und eine Schadenersatzpflicht entstehe. Dazu fällt uns nur ein: Willkommen im Boot, lieber Bayer-Konzern. Das Problem der Untätigkeit der Bezirksregierung kennen wir Betroffene schon länger!

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