Pressemitteilung BA: Stadtwerke-Geschäftsführer muss beurlaubt werden!

Beihilfe zur Vorteilsannahme bestätigt Die „Bürgeraktion Hilden“ will eine Sondersitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke, in der die Beurlaubung des Stadtwerke-Geschäftsführers Bodo Taube beschlossen werden soll. Dazu erklärt Udo Weinrich, stellv. Fraktionsvorsitzender der BA: Im Zusammenhang mit einer so genannten „Informationsreise“ des Stadtwerke-Aufsichtsrats nach Straßburg im Oktober 2003 wirft die Staatsanwaltschaft Köln dem Geschäftsführer der Stadtwerke, Herrn Taube, Beihilfe zur Vorteilsannahme vor. Dazu habe Herr Taube lange geschwiegen. Nachdem Herr Taube gegenüber der Öffentlichkeit am Wochenanfang erklärt habe, er akzeptiere die Feststellung der Staatsanwaltschaft, erwartet die BA – so ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Udo Weinrich – dass der Stadtwerke-Geschäftsführer „aus seinem eingestandenen Fehlverhalten, das strafrechtliche Bedeutung hat, die einzig richtige Konsequenz zieht und seinen Hut nimmt.“ Die BA habe leider den Eindruck gewonnen, dass zwischen dem Stadtwerke-Geschäftsführer und Teilen der CDU/SPD-Mehrheit des Aufsichtsrats Kumpanei statt Kontrolle herrsche. Denn statt für Aufklärung und Transparenz zu sorgen, werde weiterhin beschwichtigt, abgewiegelt und verharmlost. Deshalb sei auch nicht zu erwarten, dass Herr Taube von sich aus gehen werde. Nun müsse die aus allen Ratsmitgliedern gebildete Gesellschafterversammlung einberufen werden und entscheiden. Die BA-Fraktion hat deshalb heute gegenüber dem Bürgermeister die dringliche Bitte geäußert, in die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 23.04. den Antrag auf Einberufung der Gesellschafterversammlung aufzunehmen und die Ratsmitglieder aufzufordern, die Beurlaubung des Stadtwerke-Geschäftsführers beschließen. Um ihren Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, erwägt die BA auch, die Einberufung einer Ratssondersitzung zu beantragen.

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